Mario Schmidt wrote:
Moin,
tschuldigung, aber als ich umgezogen bin, habe ich streng darauf geachtet,
dass meine Daten nirgendwo hin gehen. Vor allem beim Einwohnermeldeamt habe
ich alle entsprechenden Felder angekreuzt! Trotzdem war kurze Zeit später
meine neue Addresse in der Datenbank der GEZ. Einzige weitere Quelle für die
Daten wäre die Telekom gewesen.
Steht doch alles auf Seite 13. :-(
Die regelmäßige Übermittlung bestimmter Daten im Falle
der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes volljähriger Ein-
wohner/innen zum Zwecke des Rundfunkgebühreneinzugs
von den Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten
bzw. die GEZ ist seit einigen Jahren in allen Bundesländern
rechtlich zulässig.
Die Meldedatenübermittlung dient somit der Aktualisierung
der Adressdaten und der Gewinnung neuer Rundfunkteil-
nehmerinnen und Rundfunkteilnehmer.
Diese 'Amtshilfe' wird halt von den Meldebehörden beim Abwählen 'übersehen'.
Gruß,
Klaus
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