http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
gleich die erste frage:


      /Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu
      kennzeichnen?
      /

*Nein. Grundsätzlich gilt*: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das
Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig *frei angeboten*
werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv
werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es *zwei Ausnahmen*:

    * Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht
      von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt
      gehalten werden
    * Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind

wüsste nicht was bei pug wohl jugendgefährdend sein soll,... aber da
haben evtl. manche ne andere meinung zu (Linux macht süchtig!)



Am 02.12.2010 09:41, schrieb Martin Schmitt:
> Stefan Jakob schrieb:
>
>> Reicht es eigentlich die PUK Website ab kommendem Jahr für FSK 18
>> freizugeben um den Aufwand gering zu halten?:
> Kleiner Denkanstoß: Der PUGler, der heute im Impressum steht, war selbst
> erst 16 oder 17, als er hier auftauchte.
>
> -martin
>
>
>
> --
> ----------------------------------------------------------------------------
> PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org
--
----------------------------------------------------------------------------
PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

Antwort per Email an