>    "Außerdem sind wird von der Hochschule aus angewiesen worden,
>    dass alle elektrischen Geräte nach BGV A3 geprüft sein müssen,
>    bringt also bitte nur entsprechend geprüfte Geräte mit. Neue
>    Geräte (bis zu einem Jahr alt) benötigen keine Prüfung. In
>    diesem Fall wird evtl. eine Rechnung als Nachweis verlangt.
>    Für ältere Geräte kann die Prüfung von jedem Elektriker
>    durchgeführt werden."

Vielen Dank für den Hinweis.

> Im Großen und Ganzen verstehe ich ja die Hochschule, weil diese 
> Prüfungen für deren elektronische Geräte tatsächlich von den 
> Versicherungen vorgeschrieben ist. Aber hier hätte man sich durchaus 
> eine Ausnahmeregelung für die zwei Tage herausholen können...

Ich glaube das wäre schwieriger, als einen Elektrofachkraft zu bezahlen,
der einen Tag lang über den Campus läuft...

> Die große Frage in die Runde lautet daher: Was machen wir nun mit 
> unserem Zeugs?

Vielleicht hat die AWO hat einen TFT, der BGV geprüft ist.
Alles, was unter Schutzkleinspannung läuft ist frei.
Spannend sind dann nur die Netzteile, welche die Spannung bereitstellen.

-- 
Jonas Stein
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