> "Außerdem sind wird von der Hochschule aus angewiesen worden, > dass alle elektrischen Geräte nach BGV A3 geprüft sein müssen, > bringt also bitte nur entsprechend geprüfte Geräte mit. Neue > Geräte (bis zu einem Jahr alt) benötigen keine Prüfung. In > diesem Fall wird evtl. eine Rechnung als Nachweis verlangt. > Für ältere Geräte kann die Prüfung von jedem Elektriker > durchgeführt werden."
Vielen Dank für den Hinweis. > Im Großen und Ganzen verstehe ich ja die Hochschule, weil diese > Prüfungen für deren elektronische Geräte tatsächlich von den > Versicherungen vorgeschrieben ist. Aber hier hätte man sich durchaus > eine Ausnahmeregelung für die zwei Tage herausholen können... Ich glaube das wäre schwieriger, als einen Elektrofachkraft zu bezahlen, der einen Tag lang über den Campus läuft... > Die große Frage in die Runde lautet daher: Was machen wir nun mit > unserem Zeugs? Vielleicht hat die AWO hat einen TFT, der BGV geprüft ist. Alles, was unter Schutzkleinspannung läuft ist frei. Spannend sind dann nur die Netzteile, welche die Spannung bereitstellen. -- Jonas Stein _______________________________________________ Trolug_trolug.de mailing list trolug@trolug.de https://ml01.ispgateway.de/mailman/listinfo/trolug_trolug.de