Hallo Joey, JoH asenau schrieb:
> Sinnvollerweise macht man im Rahmen der Open Source Lizenzen wie z.B. der GPL > eher einen Dienstvertrag als einen Werkvertrag, da die GPL selbst > Garantieansprüche ausschließt, die innerhalb eines Werkvertrags aufgrund der > darin enthaltenen Produkthaftung aber eigentlich nicht ausgeschlossen werden > dürften. Es ist ja eigentlich überhaupt kein Problem da auch Werkverträge anzubieten. Die müssen dann eben z.B. Einrichtung und Konfiguration von TYOP3 enthalten. Oder was auch immer man tatsächlich zu tun gedenkt. Wenn die Konfiguration als solche richtig ist, führen dann Fehler in TYPO3 nicht zu Mängeln am abgelieferten Werk. Dienstverträge würde ich als Kunde nur akzeptieren, wenn ich noch keine Ahnung habe, was genau ich eigentlich will. Gruß Martin -- Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so. _______________________________________________ TYPO3-german mailing list TYPO3-german@lists.typo3.org http://lists.typo3.org/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german