On 23.04.2014 13:42, 3052192 wrote:
> Hallo Michael,
 (Warum streiten sich
> Juristen darüber, wie Staatsverträge zu interpretieren sind?  Ein
> Armutszeugnis! Sie sollten kurze 
> Sätze schreiben, aber das ist anstrengend, weil man über eine
> Formulierung intensiv nachdenken muss !)  
> 

§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu
und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html

Ein eigentlich nicht allzu langer Satz.

Aber es wurden als Kommentar zu dieser Norm schon dicke Wälzer geschrieben.

Leider hat noch niemand eine Art und Weise gefunden, wie Gesetze so
formuliert werden können, dass jede Interpretation ausgeschlossen ist.

Das wurde schon vielfach gefordert und gelegentlich versucht, ist aber
leider immer wieder an der Lebenswirklichkeit gescheitert.

Das die Gesetze dann auch noch "gerecht" sein sollen, ist dann die
nächste Anforderung, die man niemals vollständig und zu jedermanns
Zufriedenheit erfüllen kann.

Gruß
Michael

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