Am 11.01.2023 12:57, schrieb Irg Bulowski, Tuffli & Partner AG:
Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?
Nein.
Ich berechne in den Spalten B bis E die einzelnen Teilabzüge,
entsprechend der Freibetragsstufen. Daher ist die erste Abfrage
(außer
in Spalte B), ob der Lohn das Betragsintervall überhaupt erreicht.
Danach, ob er das Intervall auch übersteigt (voller bzw. teilweiser
Abzug). Somit muss ich dann die Teilabzüge in Spalte F
zusammenzählen.
Man könnte das ganze auch in eine einzige Formel packen. Wenn man
diese jedoch nach zwei Jahren ändern muss, steht man erst einmal wie
der Ochs vorm Berge. Systematisch aufgeteilt ist es später leichter
nachzuvollziehen.
vielen Dank euch allen - das funktioniert, die Max-Min-Formel
funktioniert auch.
Wieder was gelernt. Beim Mittagessen kam mir auch der Ansatz es auf
diese Weise zu probieren, hatte es aber noch nicht in eine Formel
gepackt...
Freut mich, dass es hier so schnell und freundlich die richtigen Tipps
gibt!
Christian
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