Hallo Michael, Am 17 May 2006 um 17:29 hat Michael Dannenhöfer geschrieben:
> Hallo Peter, > > Peter Geerds schrieb: > > Am 17.05.2006 um 16:54 Uhr schrieb Michael Dannenhöfer: > > > >> niels jende schrieb: > >> > >>> DU hast nicht das Recht, per Gesetz, in einer ML PM's zu > >>> zitieren oder ähnliches. Das unterliegt dem Datenschutz! > >>> > >>> > >>> > >> Wo hast das her? Auch noch per Gesetz. > >> Es ist unhöflich Mails zu veröffentlichen, aber nicht verboten. > >> > >> > > Ganz kurz, da OT: > > Es gelten auch Persönlichkeitsrechte des _Absenders_. Eine > > PM ist eine _persönliche_ Nachricht. Grundsätzlich ist davon > > auszugehen, dass der Absender sie nicht veröffentlicht haben > > wollte, sonst hätte er in die ML schreiben können. Alles weitere > > kannst du selber im Net finden dazu. > > > Dann such mal im Netz! Du wirst kein Gesetz oder eine Verordnung > finden! Eine Mail ist ein Brief an den Empfänger und nichts > anderes, und solange keine Inhalt veröffentlicht wird der die > Persönlichkeitsrechte verletzt (z.B. privates), kann man damit > machen was man will. Das Veröffentlichen einer Mail alleine ist > keine Verletzung des Persönlichkeitsrecht. Schon das 2. Ergebnis durch Google: "Gilt das Briefgeheimnis auch für elektronische Post? Nach unserer Auffassung: Ja. Vertreten wird aber auch, dass für den Email- Verkehr nicht das Briefgeheimnis, sondern das Fernmeldegeheimnis gilt. Danach wäre nicht § 99 StPO einschlägig, der unter bestimmten Voraussetzungen zur Postkontrolle ermächtigt, sondern § 100 a StPO. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob Informationen aus dem Privat- oder Intimbereich anderen bekannt werden sollen (vgl. dazu Jarass/Pieroth, GG, Art. 2 Rn 28a). " -- Einen schönen Tag noch. Mit freundlichem Gruß Edgar Kuchelmeister --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
