Hallo Michael,

Am 17 May 2006 um 17:29 hat Michael Dannenhöfer geschrieben:

> Hallo Peter,
>
> Peter Geerds schrieb:
> > Am 17.05.2006 um 16:54 Uhr schrieb Michael Dannenhöfer:
> >
> >> niels jende schrieb:
> >>
> >>> DU hast nicht das Recht, per Gesetz, in einer ML PM's zu
> >>> zitieren oder ähnliches. Das unterliegt dem Datenschutz!
> >>>
> >>>
> >>>
> >> Wo hast das  her? Auch noch per Gesetz.
> >> Es ist unhöflich Mails zu veröffentlichen, aber nicht verboten.
> >>
> >>
> > Ganz kurz, da OT:
> > Es gelten auch Persönlichkeitsrechte des _Absenders_. Eine
> > PM ist eine _persönliche_ Nachricht. Grundsätzlich ist davon
> > auszugehen, dass der Absender sie nicht veröffentlicht haben
> > wollte, sonst hätte er in die ML schreiben können. Alles weitere
> > kannst du selber im Net finden dazu.
> >
> Dann such mal im Netz! Du wirst kein Gesetz oder eine Verordnung
> finden! Eine Mail ist ein Brief an den Empfänger und nichts
> anderes, und solange keine Inhalt veröffentlicht wird der die
> Persönlichkeitsrechte verletzt (z.B. privates), kann man damit
> machen was man will. Das Veröffentlichen einer Mail alleine ist
> keine Verletzung des Persönlichkeitsrecht.

Schon das 2. Ergebnis durch Google:
"Gilt das Briefgeheimnis auch für elektronische Post? Nach unserer
Auffassung: Ja. Vertreten wird aber auch, dass für den Email-
Verkehr nicht das Briefgeheimnis, sondern das Fernmeldegeheimnis
gilt. Danach wäre nicht § 99 StPO einschlägig, der unter bestimmten
Voraussetzungen zur Postkontrolle ermächtigt, sondern § 100 a StPO.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährt die
Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob Informationen aus dem
Privat- oder Intimbereich anderen bekannt werden sollen (vgl. dazu
Jarass/Pieroth, GG, Art. 2 Rn 28a). "

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Einen schönen Tag noch.
Mit freundlichem Gruß
Edgar Kuchelmeister

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