Hallo Andre,

auch wenn der Autor das Werk kostenlos zur Verfügung stellt .. euch ist schon klar, dass ihr mit diesem Skript (bzw. indem ihr aus mehreren PDFs eines mach) das Werk verändert, was rechtlich zumindest sehr bedenklich ist.

das mag für Nutzer des Skriptes zutreffen, und eine Neu-Veröffentlichung in dieser Form ohne Zustimmung des Autors ist auch meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

Ich glaube zwar nicht, dass der Autor dagegen vorgehen wird. Nur .. hätte ich eine Anleitung kostenlos zur verfügung gestellt, dabei ausdrücklich meinen Willen erklärt, dass es in Einzelteilen genutzt wird .. nun wird aber (ohne meine Zustimmung) diese Willenserklärung umgangen ... Na ja .. ich würde nicht so schnell nochmal irgendetwas kostenlos zur verfügung stellen.

Nun ja, er schreibt eigentlich nur, *er* wird dem Vorschlag, alles auf einmal anzubieten, nicht folgen und *er möchte den Nutzer dazu bewegen* sich nur das "notwendige" Material herunterzuladen.

Hier sollte man die Kirche im Dorf lassen. Niemand kann jemand daran hindern, für sich persönlich "alles" als "notwendig" zu definieren, herunterzuladen und auszudrucken, oder? Und warum sollte derjenige das nicht auch mit maschineller Unterstützung machen dürfen?

Es sei denn, der Autor hätte das "Ausdrucken" ausdrücklich per PDF-Attribut verboten - was er aber nicht hat.

Auch einige Hinweise auf der Webpage des Autors z.B. wg. Verlinkungen auf seine Seite sind meiner Meinung nach so wie so da stehen rechtlich nicht bindend. Siehe z.B. <http://www.finanztip.de/recht/online/deep-links.htm>, im unteren Abschnitt.

Gruß,

Guido
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