Hallo Guido, Guido Ostkamp schrieb: > wie dem auch sei, in besagtem Buch steht am Anfang ziemlich > klar, daß eine > Verbreitung auch eines Teils des Buches u.a. auch auf > elektronischem Wege > nicht erlaubt ist (und noch eine Menge mehr).
das hat alles NICHTS mit Zitieren zu tun. Was der Verlag mit dem Vorspann meint, ist das was wir umgangssprachlich als Kopieren bezeichnen würden. > Ich sehe da keine Ausnahme für einzelne Textpassagen, egal ob nun die > Quelle angegeben wird, oder nicht. das Recht für Dich zu Zitieren ergibt sich aus §51 Urheberrechtsgesetz (deshalb schrieb ich ja das gerade das Urheberrecht das möglich macht) und dieses Zitierrecht ist ebend gerade ein Recht was die Rechte des Urhebers insofern einschränkt das er das Zitieren nicht verbieten kann. Wenn Dich juristische Formulierungen nicht stören, kannst Du dazu beispielsweise hier: http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheberrecht/gw05.html#2c einige Ausführungen finden die das Ganze zusammengefasst erläutern. Gruß Jörg --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
