Am Mittwoch, 21. Januar 2009 15:10:05 schrieb Alois Klotz:
> die beste Empfehlung ist (im Bekanntenkreis bereits erfolgreich
> getestet) NICHTS zu tun und alle Schreiben einfach zu ignorieren.
> Reagieren müsste man erst auf einen gerichtlichen Zahlungsbefehl...
>
> Die Versuchung ist groß, Widerrufs- und andere Schreiben zu verfassen -
> es bringt nichts und ist einfach sinnlos, die Firma wird diese genauso
> ignorieren....
>
> siehe auch: *http://preview.tinyurl.com/6vxmk9*
> ---- Ausschnitt daraus -----------------
> *Zahlungsaufforderungen ignorieren, Schriftverkehr aufheben:* Eventuelle
> weitere Schreiben oder Mahnungen, auch seitens eines Inkassobüros oder
> Rechtsanwalts, können ignoriert werden, sollten aber aufbewahrt werden.
> Bleiben Sie stur und *zahlen Sie nicht*.

Hallo,

vor allem: Die Beweislast liegt bei dem, der was haben will-So far as i 
know-und nicht umgekehrt!

Und spätestens wenn Gericht im Spiel ist knicken die ein. Ihr müsst 
mal "CT-TV" im HR-Fernsehen schauen-da kommt sowas ständig :-)

Gr. Christian 

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