Am Thursday 19 March 2009 13:53:17 schrieb Malte T. Burchard: > Lieber Christian, Hallo Malte, > > es sind rechtlich zwei grundverschiedene Ausgangssituationen, > > ob ich NACH Zahlung und NACH Ablauf der Widerspruchsfrist der Telekom > die Rechtmäßigkeit einer Drittforderung bestreite > oder > ob ich aufgefordert werde, eine Zahlung zu leisten und in dieser > Situation prüfe, ob ein Vertrag besteht. [...]
Deine Antwort ist für mich verständlich und nun erinnere ich mich auch an unseren Fall damals-meine, dass mein Bruder, der den Anwalt damals konsultiert hat, so etwas ähnliches gesagt hat. :-) Das "Aha"-Erlebnis ist eingetreten! > Bei den Abofallen handelt es sich um die Prüfung bevor eine erste > Zahlung erfolgt. Aber wenn man einmal gezahlt hat und dann klagen würde-nur theoretisch-hätte der "böse" Anbieter doch bessere Chancen, einen Prozess zu gewinnen, weil die dann das Argument anführen könnten-dass die Zahlung als Einverständnis gewertet kann, oder?! Logisch wär's ja schon, denn mit der Bezahlung schließt man ja nen Kaufvertrag endgültig ab... Wie gesagt-bin Leie und leite mir das vom logischen Verständnis her. :-) Ich lasse mich aber gern belehren-sowas interessiert mich immer... > > Wem bisherigen Verhaltensvorschläge oder die Hinweise auf die > Verbraucherzentralen nicht ausreichen, > kann sich bei geringem Einkommen bei den Rechtsantragsstellen der > Amtsgerichte > einen Beratungshilfeschein holen und damit zu einem Anwalt seiner Wahl > gehen. Ja, ich finde ich gut, dass es diese Möglichkeit (noch) gibt, wer weiß an was noch gespart wird... > > Lieben Gruß von > Malte T. Burchard > der mit diesen Dingen beruflich zu tun hat. Ebenso lieben Gruß zurück von Christian der von diesen Dingen nichts weiß und vielleicht manchmal die Klappe halten sollte :-) --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [email protected] For additional commands, e-mail: [email protected]
