Hi,

Thomas Mellenthin schrieb:
Kann man damit eine Angriffsmöglichkeit auf Freifunk ableiten? Ich denke nicht, so lange FF unentgeldlich bleibt.

ich denke nein, denn Zitat:

>>>
Kein privates WLAN-Sharing betroffen

Nicht betroffen ist von der Entscheidung privates „WLAN-Sharing”, etwa mit dem Nachbarn oder der WG. Und auch die Mitglieder von kommerziellen WLAN-Communities haben – zumindest nach diesem Urteil – nichts zu befürchten. Denn in beiden Fällen ist bereits das UWG, auf dessen Normen das vorliegende Urteil des OLG Köln basiert, nicht anwendbar.
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und Freifunk ist doch Nachbarschaftshilfe und nichts anderes.

Gruß Bernd



viele Grüße,

// melle


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