Hi,
Thomas Mellenthin schrieb:
Kann man damit eine Angriffsmöglichkeit auf Freifunk ableiten? Ich denke
nicht, so lange FF unentgeldlich bleibt.
ich denke nein, denn Zitat:
>>>
Kein privates WLAN-Sharing betroffen
Nicht betroffen ist von der Entscheidung privates „WLAN-Sharing”, etwa
mit dem Nachbarn oder der WG. Und auch die Mitglieder von kommerziellen
WLAN-Communities haben – zumindest nach diesem Urteil – nichts zu
befürchten. Denn in beiden Fällen ist bereits das UWG, auf dessen Normen
das vorliegende Urteil des OLG Köln basiert, nicht anwendbar.
<<<<
und Freifunk ist doch Nachbarschaftshilfe und nichts anderes.
Gruß Bernd
viele Grüße,
// melle
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