Danke für die schnelle Klärung und Korrektur!

An Frau Holzschuh-Hofer: Die gewünschten Rechte werden einem von
CC-BY-SA sowieso eingeräumt, solange man sich an die Lizenz hält (was ja
keine wirkliche Einschränkung ist).


/Manuel

Am 06.09.2012 22:06, schrieb Mag. Kurt Kulac:
> nach rücksprache habe ich erfahren, dass das von dr. holzschuh-hofer vom
> BDA ausdrücklich gefordert war. habe ich nicht mitbekommen, wenn, wär
> das so nie reingekommen. sollte mittlerweile auch wieder draussen sein.
> diese bedingungen sind ohnehin sinnlos, weil ja der upload auf commons
> mit den dortigen lizenzen und bedingungen vorgeht.
> 
> na wie auch immer, danke fürs aufmerksammachen und leite bitte weiter,
> dass das der "standard"-bedingungstext vom BDA war, der unbeabsichtigt
> 1:1 übernommen wurde. nutzungsrechte haben wir uns damit keine
> gekrallt...wie auch?

> Am 06.09.2012 21:52, schrieb Hubertl:
[...]
>> Verblüfft stellte ich fest, es stimmt. Ich konnte es kaum glauben! Was
>> bitte soll das denn sein?
>>
>>    /"Die TeilnehmerInnen räumen dem Veranstalter dieses Fotowettbewerbs
>>
>>    an den von ihnen geschaffenen Werken das zeitlich und örtlich
>>    unbegrenzte Werknutzungsrecht für alle bekannten und künftigen
>>    Verwendungsarten ein. Dieses Recht umfasst auch die Bearbeitung in
>>    jeder Form und in jedem Verfahren./"
-- 
Regards
Manuel Schneider

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