2014-02-21 2:08 GMT-08:00 Manuel Schneider <[email protected]>:
> Hallo zusammen,
>
> ich erlaube mir hier zu einen Thema auf verschiedenen Listen zu
> cross-posten, da es an verschiedenen Stellen bereits öfter diskutiert wurde.
>
> Es geht um den URAA, dem Uruguay Round Agreements Act, welcher
> wahrscheinlich einige Uploads auf Wikimedia Commons zu
> Urheberrechtsverletzungen werden lässt. Da die Commons-Gemeinschaft sehr
> streng diesbezüglich ist, wurde dort entschieden alle betroffenen Werke
> vorsorglich zu löschen.
>
> Dies führte zu starken Reaktionen, auch auf diesen Listen. Unter anderem
> wurden ein alternatives Wikimedia Commons, in einem Land mit geringeren
> Einschränkungen durch Urheberrecht, gefordert.
> Wikimedia Israel war verärgert, da darunter auch Werke fallen, welche
> der Staat bzw. das Militär explizit freigegeben hat. WMIL verfasste
> einen offenen Brief an den Vorstand der Wikimedia Foundation, welchem
> sich Wikimedia Spanien anschloss.
>
> Der Vorstand der Wikimedia Foundation hat sich nun geäussert:
> *
> https://meta.wikimedia.org/wiki/Talk:Wikimedia_Israel/Letter_to_the_BoT_regarding_URAA#Response_from_Wikimedia_Foundation_Board_of_Trustees
>
> In kurz auf Deutsch:
> 1) Die WMF lehnt den URAA ab und hatte sich bereits in einem
> Gerichtsverfahren zusammen mit der Electronic Frontier Foundation (EFF)
> und vielen anderen Organisationen gegen den URAA ausgesprochen, unterlag
> aber.
>
> 2) Die WMF wird keine Inhalte aufgrund des URAA löschen, solange keine
> "Takedown Notice" (gerichtliche Anordnung zur Löschung) vorliegt. Sollte
> dies der Fall sein, würden nur das / die betreffende Werke gelöscht.
> Bislang gab es keine entsprechenden Anordnungen. Entsprechend empfiehlt
> die WMF daher auch den Communities sich ruhig zu verhalten und von
> Löschungen abzusehen. Letztes Jahr hat die WMF eine Analyse zu den
> Auswirkungen der URAA veröffentlicht, welche auch Verhaltensregeln für
> die Autoren enthalten:
> https://meta.wikimedia.org/wiki/Legal_and_Community_Advocacy/URAA_Statement
>
> 3) Die WMF hat sich auch Gedanken zum Serverstandort gemacht, bislang
> sei man aber zu keinen Ergebnis gekommen. Die USA haben viele Vorteile,
> aber auch Nachteile wie die URAA. So steht es auch um andere potentielle
> Standorte.
>
> Soweit der aktuelle Stand. Mich freut vorallem Punkt 2, zu hoffen
> bleibt, dass dieser Standpunkt auch bei der Commons-Community ankommt
> und auch akzeptiert wird. Dort habe ich bislang noch meine Zweifel. Ihr
> könnt aber mithelfen, indem ihr diese beiden WMF-Statements in
> entsprechenden Diskussionen verwendet und verlinkt.
>
> Zum Serverstandort bin ich (persönlich) der Meinung, dass man
> verschiedene Rechtssysteme und deren Vorteile nutzen könnte. Ein zweites
> Wikimedia Commons aufzubauen ist nicht so teuer und die Integration in
> die Wikis nahezu trivial.
>
Dazu noch ein Zitat aus der oben verlinkten URAA-Analyse von vor einem
Jahr (in der Übersetzung von WMDE):

"Der Standort der Server, der Ort der Eintragung als Organisation und
Firmensitz sind nur drei von vielen Faktoren, aufgrund derer US-Recht
gilt. Daraus folgt, dass, selbst wenn alle Wikimedia-Server außerhalb
der USA gebracht und durch nicht-US-amerikanische Organisationen
kontrolliert würden, die Projekte dennoch US-amerikanischem Recht
unterlägen, allein aufgrund der rechtlichen und physischen Präsenz der
Wikimedia Foundation. Auch bei der Verlinkung oder Einbettung von
urheberrechtsverletzenden Inhalten könnte die Foundation entweder als
direkter oder als indirekter Urheberrechtsverletzer [gemeint ist
Rechtsfigur des Störers, d. Übers.] haftbar gemacht werden."

Natürlich sollte die Tatsache, dass man die Inhalte nicht direkt in
Wikipedia, Wikisource etc. integrieren können wird, unabhängige
Organisationen nicht davon abhalten, so eine Site aufzubauen -
Stichwort Wikilivres Canada.

> Grüsse,
>
>
> Manuel
> --
> Wikimedia CH - Verein zur Förderung Freien Wissens
> Lausanne, +41 (21) 34066-22 - www.wikimedia.ch
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Senior Operations Analyst (Movement Communications)
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