Hallo Achim, wie Philipp schon schrieb, war unsere Suche eines geeigneten Geschäftsführers bisher leider erfolglos. Wir sind zur Zeit dabei, den Auswahlprozess zu überarbeiten, um ihn dann neu zu starten. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Neubestellung eines Geschäftsführers hat der Vorstand meinen Vertrag um sechs Monate verlängert.
Bezüglich der (übergangsweisen) Amtsfülle sei gesagt, dass der gesamte Vorstand mein Auftraggeber ist und ich selbstverständlich nicht an Abstimmungen teilnehme, die meinen Auftrag oder die Arbeit der Geschäftsstelle betreffen. Ebenfalls hat der Vorstand weitere Regelungen für die Geschäftsführung beschlossen, die für viele Bereiche einen Zustimmungsvorbehalt vorsehen. Die genauen Festlegungen werden auf der kommenden Mitgliederversammlung vorgestellt. Da es immer mal wieder dazu kommt, dass sich Vorstandsmitglieder aktiv in die Arbeit des Vereins einbringen wollen, haben wir eine Regelung zum Umgang mit Interessenkonflikten entworfen. Sie soll auf der kommenden Mitgliederversammlung vorgestellt, diskutiert und beschlossen werden. Schließlich steht uns noch eine Diskussion zum Thema Verantwortung und Aufgabenteilung zwischen Vorstand und einem Geschäftsführer vor. Einerseits war mit der Schaffung eines "angestellten Geschäftsführers" vor drei Jahren eine Verlagerung der Durchführung des Tagesgeschäfts und die Verantwortung dafür weg vom ehrenamtlichen Vorstand gewollt. Andererseits ist diese Konstellation aber juristisch betrachtet unzulänglich, weil die Rechtslage festschreibt, dass der Vorstand für die Geschäftsführung selbst und unmittelbar verantwortlich ist. Eine Lösung dieses Problems liegt darin, den Vorstand (hauptamtlich oder ehrenamtlich) wie im BGB vorgesehen mit der Geschäftsführung zu beauftragen und daneben einen unabhängigen "Aufsichtsrat" oder "Verwaltungsrat" zu etablieren. Der wäre dann für die Kontrolle des Vorstands zuständig und würde die Aufsichtsfunktionen übernehmen, die mehr oder minder informell jetzt vom Vorstand gegenüber dem Geschäftsführer wahrgenommen werden. Wer sich mit diesem Thema im Vorfeld zur MV beschäftigen möchte, kann sich unter [1] oder [2] einlesen. Beste Grüße Sebastian [1] http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/vereinsrecht/haftung/die-haftung-des-vereins-und-des-vorstands-gegenueber-dritten/105717/ [2] http://socialnet.de/materialien/0301vonholt_haftung.html _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
