Hallo Achim,

wie Philipp schon schrieb, war unsere Suche eines geeigneten 
Geschäftsführers bisher leider erfolglos. Wir sind zur Zeit dabei, den 
Auswahlprozess zu überarbeiten, um ihn dann neu zu starten. Zur 
Überbrückung der Zeit bis zur Neubestellung eines Geschäftsführers hat 
der Vorstand meinen Vertrag um sechs Monate verlängert.

Bezüglich der (übergangsweisen) Amtsfülle sei gesagt, dass der gesamte 
Vorstand mein Auftraggeber ist und ich selbstverständlich nicht an 
Abstimmungen teilnehme, die meinen Auftrag oder die Arbeit der 
Geschäftsstelle betreffen. Ebenfalls hat der Vorstand weitere Regelungen 
für die Geschäftsführung beschlossen, die für viele Bereiche einen 
Zustimmungsvorbehalt vorsehen. Die genauen Festlegungen werden auf der 
kommenden Mitgliederversammlung vorgestellt.

Da es immer mal wieder dazu kommt, dass sich Vorstandsmitglieder aktiv 
in die Arbeit des Vereins einbringen wollen, haben wir eine Regelung zum 
Umgang mit Interessenkonflikten entworfen. Sie soll auf der kommenden 
Mitgliederversammlung vorgestellt, diskutiert und beschlossen werden.

Schließlich steht uns noch eine Diskussion zum Thema Verantwortung und 
Aufgabenteilung zwischen Vorstand und einem Geschäftsführer vor. 
Einerseits war mit der Schaffung eines "angestellten Geschäftsführers" 
vor drei Jahren eine Verlagerung der Durchführung des Tagesgeschäfts und 
die Verantwortung dafür weg vom ehrenamtlichen Vorstand gewollt. 
Andererseits ist diese Konstellation aber juristisch betrachtet 
unzulänglich, weil die Rechtslage festschreibt, dass der Vorstand für 
die Geschäftsführung selbst und unmittelbar verantwortlich ist.

Eine Lösung dieses Problems liegt darin, den Vorstand (hauptamtlich oder 
ehrenamtlich) wie im BGB vorgesehen mit der Geschäftsführung zu 
beauftragen und daneben einen unabhängigen "Aufsichtsrat" oder 
"Verwaltungsrat" zu etablieren. Der wäre dann für die Kontrolle des 
Vorstands zuständig und würde die Aufsichtsfunktionen übernehmen, die 
mehr oder minder informell jetzt vom Vorstand gegenüber dem 
Geschäftsführer wahrgenommen werden. Wer sich mit diesem Thema im 
Vorfeld zur MV beschäftigen möchte, kann sich unter [1] oder [2] einlesen.

Beste Grüße
Sebastian

[1] 
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/vereinsrecht/haftung/die-haftung-des-vereins-und-des-vorstands-gegenueber-dritten/105717/
 


[2] http://socialnet.de/materialien/0301vonholt_haftung.html

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