Hallo Liesel,

On 23.04.2010 07:24, Liesel wrote:
> Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder man verzichtet auf die
> Möglichkeit der Briefwahl. Damit einher geht natürlich, dass ein Teil
> der Vereinsmitglieder seine Rechte nicht wahrnehmen kann. Um hier aber
> zu verhindern, dass eine kleine Gruppe den Vorstand wählt, sollte dann
> in die Satzung eine andere Beschlussfähigkeitsregelung aufgenommen werden.
>
> Oder man macht es wie bisher, dass bis zu bestimmten Terminen die
> Kandidaten feststehen und es dann keine Veränderungen mehr gibt.

Korrekt. Diese Diskussion wurde bisher auch nur in Ansätzen geführt. Die 
Frage, inwiefern Satzungsänderungsanträge und Wahlvorschläge auch auf 
der MV noch geändert bzw. hervorgebracht werden können, haben wir vor 
einiger Zeit mit dem Vereinsjuristen besprochen. Er sieht es so, dass 
die Frist verbunden mit der Möglichkeit der Fernwahl solche Änderungen 
und zusätzlichen Kandidaturen unmöglich macht, da damit den Mitgliedern 
die "Möglichkeit der Fernwahl" genommen wird, die unsere Satzung 
vorschreibt.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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