Hallo zusammen!

Frage zum Satzungsänderungsantrag "Nachrückregelung": 
http://meta.wikimedia.org/wiki/Mitgliederversammlung_2010/S_2

Die derzeitige Satzung sagt: "Scheidet ein Vorstandsmitglied nach §26 
BGB vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, rückt ein Beisitzer nach. Die 
Reihenfolge, in der die Beisitzer nachrücken sollen, wird bei deren Wahl 
festgelegt."
Man kann das so lesen, dass derjenige Beisitzer mit den meisten Stimmen 
automatisch in den BGB-Vorstand nachrückt.
Wenn derjenige aber z.B. nicht Vorsitzender oder Kassenprüfer sein 
will/kann, müsste er - so verstehe ich Sebastians dortige Anmerkung 
(korrigiere mich bitte ggf.) - komplett zurücktreten. Wir hätten dann 
zwei Vorstandspositionen unbesetzt. Ganz schlecht.

Stimmt das so überhaupt oder könnte ein Beisitzer den Staffelstab 
einfach an den nächsten weitergeben und dennoch Beisitzer bleiben?
Ich sehe in der Satzung Spielraum, dass Vorstandskandidaten von 
vornherein bestimmte Ämter als Nachrücker ablehnen und wir dies quasi 
"bei deren Wahl" in der MV festlegen. Oder ist das Quark?

Grüße
Martina

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