2010/5/19 "B.Eng. René Schwarz" <[email protected]>:
> Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und
> Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).

Habe ich nicht bestritten - ganz im Gegenteil. Du hattest aber den
Anspruch erhoben, auch außerhalb der Mitgliedervsammlungen an
Vereinsentscheidungen partizipieren zu dürfen.

> Weitere Anhaltspunkte findest du hier:
> <http://www.burhoff.de/verein/inhalt/vorstand.htm>
> <http://www.vnr.de/b2c/verein/auskunftspflicht-fuer-den-kontostand.html>
> <http://www.lsbh-vereinsberater.de/leseobjekte.pdf?id=1055o>
>
> Natürlich bin ich kein Rechtsanwalt. Aber eine wie auch immer geartete
> Satzung wird mir -- meiner Rechtsauffassung nach -- diese Rechte nicht
> verwehren können.

Lies doch bitte mal die Artikel, die Du da oben verlinkt hast -
zumindest den ersten. Da steht sehr klar und deutlich drin, dass sich
Deine Mitwirkungsrechte auf die Mitgliederversammlung beschränken.
Einen weitergehenden Anspruch auf Beteiligung gibt es nicht. Du hast
demnach außerhalb der Mitgliederversammlung noch nicht einmal einen
Auskunftsanspruch ("Außerhalb der Mitgliederversammlung ist der
Vorstand jedoch nach h. M. nicht verpflichtet, einzelnen Mitgliedern
Auskunft zu geben").

Ich wende mich dann mal wieder anderen Dingen zu.

Viele Grüße
Arne

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