2010/9/28 DaB. <[email protected]>:
> Am Dienstag 28 September 2010, 15:19:51 schrieb Michail Jungierek:
>> da dies eine
>> Satzungsänderung bedeuten würde, der ALLE Mitglieder zustimmen müssten.
>
> nun, 2/3 der Anwesenden würden's auch tun ;-)

§ 33 BGB [...] Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung
aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen
Mitglieder muss schriftlich erfolgen. [...]
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__33.html

Viele Grüße
Arne

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