2010/9/28 DaB. <[email protected]>: > Am Dienstag 28 September 2010, 15:19:51 schrieb Michail Jungierek: >> da dies eine >> Satzungsänderung bedeuten würde, der ALLE Mitglieder zustimmen müssten. > > nun, 2/3 der Anwesenden würden's auch tun ;-)
§ 33 BGB [...] Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. [...] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__33.html Viele Grüße Arne _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
