An'n 01.10.2010 17:08, hett Pavel Richter schreven:
> Hallo zusammen,
>
> in den letzten Tagen haben wir mehrere Anfragen erhalten, in denen
> Mitglieder den Wunsch äußern, eine E-Mail über den Verteiler des Vereins an
> alle Vereinsmitglieder versenden zu lassen. Ebenfalls haben wir eine Anfrage
> erhalten, in der ein Mitglied die Übersendung des Mitgliederverzeichnisses
> verlangt. Gleichzeitig gab es zu ähnlich lautenden Anfragen auf dieser Liste
> Reaktionen einzelner Mitglieder sowohl hier als auch separat per Mail, die
> sich ausdrücklich gegen die Herausgabe ihrer Daten aussprechen.
>
> Um zu einer guten Lösung zu kommen, sind die folgenden Dinge zu bedenken:
>
> Beim Versenden von Mails über den Verein muss beachtet werden, dass wir
> damit einen Präzedenzfall schaffen und in Zukunft unter dem Aspekt der
> Gleichbehandlung jede E-Mail eines Mitglieds auf dessen Wunsch an alle
> anderen Mitglieder des Vereins weiterleiten müssten. Es ist zwar richtig,
> dass die meisten Mitglieder dem Verein mit ihrem Mitgliedsantrag ihre
> E-Mail-Adresse mitgeteilt haben. Ein Einverständnis ihrerseits, über ihre
> private E-Mail-Adresse auch von jedem anderen Mitglied kontaktiert zu
> werden, kann man daraus aber nicht ableiten.
>
> Bei der Aushändigung des Mitgliederverzeichnisses muss berücksichtigt
> werden, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten im Sinne des
> Bundesdatenschutzgesetz handelt, deren Übertragung und Verarbeitung nur in
> konkret benannten Ausnahmefällen erlaubt ist.
>
> Den Interessen des einzelnen Mitglieds, seine eigenen Daten nicht ungewollt
> preiszugeben und auch nicht von anderen Mitgliedern per E-Mail ungewollt
> kontaktiert zu werden, steht das Interesse von Mitgliedern gegenüber, für
> die Vorbereitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung miteinander
> zu kommunizieren und Unterstützer für ihre Initiative zu suchen. Diese
> Minderheitenrechte, die sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch in
> unserer Satzung verankert sind, haben in einer demokratisch verfassten
> Organisation einen hohen Stellenwert und müssen gebührend berücksichtigt
> werden.
>
> Infolgedessen schlagen wir folgende Lösung vor:
>
> Der Verein wird auf Antrag eine Liste der Mitglieder samt E-Mail- und
> Postadresse zusammenstellen. Diese Liste wird an einen vom Antragsteller
> benannten neutralen und vertrauenswürdigen Treuhänder übergeben. Der
> Treuhänder muss sich vorher gegenüber dem Verein verpflichten, die Daten
> vertraulich zu behandeln (keine Weitergabe an Dritte) und die Liste auch nur
> zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des Antragstellers zu nutzen. Um der
> Rolle als Treuhänder gerecht zu werden, sollte die Person neutral, also
> nicht unbedingt ein Vereinsmitglied, sowie idealerweise von Berufs wegen zu
> Verschwiegenheit verpflichtet sein, wie beispielsweise ein Rechtsanwalt.
>
> Der Antragsteller kann dann seine Nachricht, die er an die Mitglieder per
> E-Mail oder Post übermitteln will, über diesen Treuhänder verschicken, ohne
> selbst Einblick in die Liste zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass die
> Nachricht zur Wahrung der Mitgliederrechte, bspw. der Einberufung einer
> außerordentlichen Mitgliederversammlung, heraus erfolgt. Einfach mal
> Hallo-Sagen geht damit also nicht.
>
> Die Kosten, die für diesen Treuhänder entstehen, trägt in angemessener Höhe
> der Verein. Die Kosten des Versands an die Mitglieder jedoch, wie zum
> Beispiel Portokosten für den Briefversand, sind von den Antragstellern zu
> tragen.
>
> Ich hoffe, diese Lösung findet bei allen Betroffenen Akzeptanz.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
> Pavel Richter
> Geschäftsführer

Warum denn so megakompliziert? Wir sollten mal daran denken, wo dieser 
Verein herstammt. "Wiki" steht dafür, hohe Partizipationshürden 
abzubauen und Dinge einfach und schnell zu halten. Was spricht denn 
dagegen, einfach den Aufruf für die Unterschriftenliste zur Einrufung 
einer ao. MV von Seiten des Vereins per E-Mail an alle Mitglieder 
weiterzuleiten? Bisher habe ich nur ein Argument gehört, dass dagegen 
angeführt wurde (und ich habe tatsächlich alle E-Mails in dieser 
Diskussion gelesen...): dass damit Tür und Tor geöffnet würde, dass dann 
ja jeder kommen und alle Mitglieder zuspammen könnte. Dieses Argument 
ist nicht stichhaltig, denn der Verein hat alle Berechtigung E-Mails 
nicht weiterzuleiten, wenn diese keinen direkten Bezug zur Vereinsarbeit 
haben. Ein Misstrauensantrag hat ohne Zweifel einen Bezug zur 
Vereinsarbeit. Ich kann nicht erkennen, warum der Vorstand nicht in der 
Lage sein sollte, Spam von vereinsrechtlich relevanter 
Mitgliederkommunikation zu unterscheiden, und warum ein Treuhänder das 
besser können sollte.

Marcus Buck
Benutzer:Slomox

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