Hallo nochmal,

Am 10.01.2011 22:25, schrieb Arne Klempert:
>> Wir brauchen für sowas ein Placet der Mitgliederversammlung; dann gibt's
>> hier auch keine Fettnäpfchen.
>>      
> Wir haben wohl grundlegend andere Vorstellungen darüber, wie weit die
> Entscheidungsbefugnis von Geschäftsführung und Vorstand
> sinnvollerweise reichen sollte.
>    
Nö. Vorstand und Geschäftsführer können sowas sicher ohne vorherigen 
MV-Beschluss entscheiden, aber dann müssen sie gelegentlich auch verbale 
Haue und unliebsame Anträge aushalten.

Viele Grüße
Martina

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