Hallo nochmal, Am 10.01.2011 22:25, schrieb Arne Klempert: >> Wir brauchen für sowas ein Placet der Mitgliederversammlung; dann gibt's >> hier auch keine Fettnäpfchen. >> > Wir haben wohl grundlegend andere Vorstellungen darüber, wie weit die > Entscheidungsbefugnis von Geschäftsführung und Vorstand > sinnvollerweise reichen sollte. > Nö. Vorstand und Geschäftsführer können sowas sicher ohne vorherigen MV-Beschluss entscheiden, aber dann müssen sie gelegentlich auch verbale Haue und unliebsame Anträge aushalten.
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