Hallo Marcus,

Am 11.02.11 04:23, schrieb Marcus Cyron:
> Hiho,
>
> Haben wir die Satzung geändert? Dann habe ich das völlig aus meiner 
> Wahrnehmung verbannt. Bislang war es doch eigentlich so, daß man seine 
> Kandidatur noch auf der MV bekannt geben konnte - nur die Stimmen der 
> Briefwähler konnte man dann natürlich nicht mehr belommen. Hatten wir das 
> geändert? Oder hatten wir damals nur die Satzung nicht richtig befolgt?
>
Nein, auch bislang war die Satzung in § 8 Abs. 2 ausreichend deutlich. 
Wahlvorschläge müssen spätestens vier Wochen vor der MV beim Vorstand 
eingegangen sein, bei Wahlen ist die Möglichkeit der Fernwahl zu geben.
Um dies auch deutlich zu machen und den Prozess nachvollziehbar zu 
gestalten, haben wir im letzten Jahr die Erklärung zur Kandidatur 
eingeführt und auch dort wie in diesem Jahr auf die Frist hingewiesen.

Worauf beziehst du dich, wenn du von "damals" sprichst?

Viele Grüße

Alice Wiegand
Zweite Vorsitzende

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