Hallo Martina,

> inzwschen liegt ein letzter Antragsentwurf von mir vor, mit dem das
> Haftungsrisiko des Vorstands ohne eine grundlegende Strukturreform (=
> zusätzliches Vereinsorgan "Präsidum") hinreichend und pragmatisch
> begrenzt sein sollte:
>
> https://forum.wikimedia.de/w/Mitglieder:Antragswerkstatt/&O-Versicherung
>
> Der Antrag zum Wirtschaftsplan ist um Hintergrunderklärungen zum
> Gesamtpaket (bzgl. Aufgaben der AG Verantwortungsstruktur) wesentlich
> ergänzt. Siehe
> https://forum.wikimedia.de/w/Mitglieder:Antragswerkstatt/Wirtschaftsplan

Nachdem du diese beiden Anträge wohl als Alternative zur umfangreicheren 
Strukturänderung ansiehst, stellt sich mir jetzt erst recht die Frage, 
inwiefern du als Mitglied der Arbeitsgruppe eigentlich die 
Haftungsproblematik des Vorstands verstanden hast. Sicher ist es 
richtig, dass eine Versicherung und Wirtschaftsplan die Haftung 
reduzieren. Aber letztlich ist das ein bisschen so, als würde man mit 
einem Wasserglas den Weihnachtsbaum löschen, während rund um dir die 
Hütte abbrennt.

Das größte Risiko des ehrenamtlichen Vorstands ist nicht, dass die 
Mitgliederversammlung mit der Verwendung der Vereinsmittel unzufrieden 
ist und Schadenersatz verlangt (und nur davor schützt Wirtschaftsplan 
und die Versicherung). Das größte Risiko des ehrenamtlichen Vorstands 
liegt an zwei ganz anderen Stellen: (1) Steuernachforderungen aufgrund 
eines Verlusts der Gemeinnützigkeit und (2) strafrechtliche Verfolgung 
wegen Steuer- oder Sozialversicherungsvergehen. Gehen wir darauf mal 
einzeln ein:

(1) Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit verliert, geschieht das in der 
Regel rückwirkend für x Jahre, weil die Prüfung immer im Nachhinein 
passiert. Hierbei kann es um Zeiträume von 3 bis 10 Jahren gehen. Für 
die Jahre, in der die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, muss der Verein 
mindestens 30% Steuern auf alle Spenden (für die entgangene 
Einkommen/-Körperschaftsteuer beim Spender) und zusätzlich 15% Steuern 
auf alle Spenden von gewerbesteuerpflichtigen Spendern (für die 
entgangene Gewerbesteuer) zahlen. Zusätzlich gibt es keine 
Steuervergünstigungen mehr, d.h. der Verein wird selbst körperschaft- 
und ggf. gewerbesteuerpflichtig. Sofern der Verein den verringerten 
Umsatzsteuersatz berechnet hat, muss die Differenz zum Regelsatz 
ebenfalls nachgezahlt werden. Was ich damit sagen möchte, ist folgendes: 
der Schaden wäre erheblich. Würde das beim derzeitigen Spendenvolumen 
passieren, sprechen wir von Nachforderungen in der Größenordnung von 
mindestens €700T bis €1M, eher das Zwei- bis Dreifache, die aus dem 
Vermögen des Vereins zu begleichen sind. Wenn das nicht ausreicht, und 
hier ist der springende Punkt, holt sich das Finanzamt den Rest vom 
gesetzlichen Vertreter (§§ 34, 69 AO), also dem BGB-Vorstand. Aus dieser 
Haftung kann weder die Satzung, noch die D&O-Versicherung (die übrigens 
auch nur eine Deckungssumme von €500T hat und nicht ohne Bedingungen 
zahlt), noch die Genehmigung des Wirtschaftplans den Vorstand entlassen. 
(Leicht) polemisch ausgedrückt: wer gern mal Privatinsolvenz 
ausprobieren möchte, sollte sich als ehrenamtlicher BGB-Vorstand in 
einem großen gemeinnützigen Verein engagieren.

(2) Sowohl bei Verlust der Gemeinnützigkeit als auch bei anderen Steuer- 
und Sozialversicherungsfehlern kommt neben der zivilrechtlichen die 
strafrechtliche Dimension dazu. Relevant sind hier mindestes § 266 StGB 
(Untreue), § 378/370 AO (Steuerhinterziehung) und § 266a StGB 
(Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt). In allen diesen 
Fällen tritt immer der gesetzliche Vertreter in den Vordergrund, 
unabhängig davon, ob er persönlich direkt für die Tat verantwortlich 
ist. Und gegen strafrechtliche Maßnahmen hilft auch kein Wirtschaftsplan 
oder kein Verweis auf eine Versicherung. Selbst die private 
Rechtschutzversicherung hilft regelmäßig nicht bei solchen 
strafrechtlichen Verfahren, vor der Geldstrafe oder der Haft sowieso nicht.

Wer mehr Horrorszenarien lesen und sich über das zugehörige 
Folterinstrumentarium der Behörden informieren will, mag sich 
http://www.lsb-berlin.net/4283.0.html als recht brauchbare Darstellung 
zu Gemüte führen.

Was heißt das? Theoretisch müsste der Vorstand *sämtliche* 
Lohnberechnungen und -zahlungen monatlich prüfen, müsste *sämtliche* 
Zahlungen auf ihre Korrektheit und satzungsgemäße Mittelverwendung 
kontrollieren, ja, er müsste *wie der Geschäftsführer einer GmbH* oder 
der Vorstand einer AG in den täglichen Geschäftsbetrieb des Vereins 
eingebunden sein. Das mag bei jedem Wald-und-Wiesen-Verein 
funktionieren, aber nicht, wenn der Umfang der Vereinsaktivitäten das 
Maß erreicht, das wir heute bei Wikimedia Deutschland haben, ganz zu 
schweigen von einem weiteren Wachstum in der Zukunft.

Dass du das irgendwie komplett ausblendest und vorziehst, dich mit 
solchen vergleichsweise unbedeutenden Haftungserleichterungen wie eine 
Versicherung und eine Genehmigungspflicht für den Wirtschaftsplan 
beschäftigst aber eine Strukturänderung ablehnst, ist erschütternd und, 
in my humble opinion, mindestens so verantwortungslos, wie dein 
unsinniger Rücktritt aus der Arbeitsgruppe letztes Jahr. Es erschreckt 
mich, wie leichtfertig du die Bedenken in der Arbeitsgruppe wegwischst. 
Es sind ja nicht nur die Vorstandsvertreter, der Geschätsführer und der 
Vereinsjurist in der Arbeitsgruppe, der sich für eine Strukturänderung 
ausgesprochen haben. Selbst Olaf Simons, der sicher nicht als 
"Vorstandsfreund" aufgetreten ist, hat sich in seinem Antrag für die 
Strukturänderung ausgesprochen (und einige Ergänzungen daran vorgenommen).

Noch ein letztes: was anscheinend immer wieder vergessen wird, ist, dass 
es nicht darum geht, Haftung zu beschränken oder zu vermindern. Bei der 
Strukturreform geht es darum, Haftung zu verlagern, und zwar hin zu 
demjenigen, der sowohl die fachliche Fähigkeit als auch die zeitliche, 
räumliche und faktische Möglichkeit hat, Risiken im Tagesgeschäft zu 
kontrollieren und abzuwenden: dem hauptamtlichen Geschäftsführer des 
Vereins.

Die heutige Situation ist doch völlig absurd: vier Ehrenamtler, die 
eigentlich nur ein paar Stunden pro Woche für ihr Hobby Verein 
aufbringen sollen und wollen, stehen mit ihrem Vermögen an der Wand, 
während der Geschäftsführer des Vereins als einfacher Angestellter so 
gut wie keine persönliche Haftung für das eigene Handeln und das seiner 
ihm untergeordneten Angestellten trägt. Niemand bei Verstand würde doch 
auf die Idee kommen, den Geschäftsführer einer GmbH ehrenamtlich zu 
drei, vier Stunden pro Woche zu bestellen, während über ein Dutzend 
hauptamtlicher Mitarbeiter das Tagesgeschäft übernehmen. Und niemand bei 
Verstand wäre bereit, so einen Job anzunehmen. Aber genau das ist, was 
wir haben.

Diese Absurdität aufzuheben gelingt dank deutschem Vereinsrecht nur 
dadurch, den Geschäftsführer zum gesetzlichen Vertreter, also zum 
Vorstand zu machen, und die Ehrenamtler damit aus dieser Verantwortung 
zu entlassen. Alle andere Maßnahmen, während für andere Zwecke 
vielleicht sinnvoll, sind hinsichtlich der Haftungsproblematik nichts 
als an Symptomen herumdoktorn, während die eigentliche Ursache von Jahr 
zu Jahr bedrohlicher wird. Wie soll das erst aussehen, wenn wir mal 5, 
10 oder 20 Millionen Euro an Spenden sammeln? Wer ist noch bereit, so 
ein Risiko auf sich zu nehmen?

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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