Thomas Koch schrieb am 29.03.2011 08:12: > Hallo, > > weiter unten ist die Email eines Lehrers zitiert, der von einem > Lehrmittelunternehmen aufgefordert wurde, eine Selbstbauanleitung für ein > interaktives Whiteboard wg. mutmasslicher Patentverletzung aus dem Netz zu > entfernen. > Die Firma war so nett und hat erst eine Email geschrieben bevor sie eine > Abmahnung verschickt. Man sollte also erstmal nett zu ihr sein. > > Kann jemand dem Lehrer eine qualifizierte Antwort geben, ob er die Anleitung > veröffentlichen darf? (Warum haben Schulbehörden keine Anwälte für solche > Fragen?) > > Gruß, Thomas Koch, http://www.koch.ro
Ich hoffe doch, kein Listenabonnent ist so verrückt, hier öffentlich eine Rechtsberatung im Einzelfall durchzuführen. Die Geschichte mag interessant sein, die Frage ist hier m. E. aber völlig deplaziert. Stepro -- http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stepro _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
