Thomas Koch schrieb am 29.03.2011 08:12:
> Hallo,
>
> weiter unten ist die Email eines Lehrers zitiert, der von einem 
> Lehrmittelunternehmen aufgefordert wurde, eine Selbstbauanleitung für ein 
> interaktives Whiteboard wg. mutmasslicher Patentverletzung aus dem Netz zu 
> entfernen.
> Die Firma war so nett und hat erst eine Email geschrieben bevor sie eine 
> Abmahnung verschickt. Man sollte also erstmal nett zu ihr sein.
>
> Kann jemand dem Lehrer eine qualifizierte Antwort geben, ob er die Anleitung 
> veröffentlichen darf? (Warum haben Schulbehörden keine Anwälte für solche 
> Fragen?)
>
> Gruß, Thomas Koch, http://www.koch.ro

Ich hoffe doch, kein Listenabonnent ist so verrückt, hier öffentlich
eine Rechtsberatung im Einzelfall durchzuführen.
Die Geschichte mag interessant sein, die Frage ist hier m. E. aber
völlig deplaziert.


Stepro

-- 
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stepro


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