als nette ablenkung von der geld-diskussion bezüglich fundraiser scheint
jimmy wales auf foundation-l  gerade daran gefallen zu finden, ein mitglied
des chapters vorstandes durch die foundation zu benennen [1]. in der schweiz
gibt es soweit ich weiss von den mitgliedern gewählte vorstände [2], die
nicht (im wikimedia chapters fall) aus der wikimedia bewegung bezahlt werden
dürfen - aufwandsentschädigungen ausgenommen.

wie schaut hier die situation in deutschland und österreich rechtlich aus,
irgendwie sehe ich das zumindest im wikipedia artikel zum deutschen
vereinsrecht nicht so klar [3]? wie ist das bei uli hoeness und dem fc
bayern zb - falls man das überhaupt vergleichen kann?

[1] -
http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2011-September/067759.html
[2] - http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Schweiz)
[3] - http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland)

lg, rupert
_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l

Antwort per Email an