Hallo Manuel,

2014-05-26 17:25 GMT+02:00 Manuel Schneider <[email protected]>:

> Da der Verein nicht für die Mitarbeiter da ist, dann schon.
> Mitbestimmung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes ist hier
> sinnvoll und richtig, aber die Mitbestimmung als Mitglieder sollte eben
> denen vorbehalten sein, die von den Zwecken direkt betroffen sind bzw.
> Kennzahlen und Erfolgskriterien sind mit dem Zweck in Einklang zu bringen.
>

Ich habe das jetzt fünf Mal gelesen und verstehe es weiterhin nicht. Was
willst du damit jetzt eigentlich genau sagen?

Beste Grüße
Sebastian Moleski
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