Grundsätzlich kommt es auf die Form der Willenserklärung nicht an. Ein mündlich oder konkludent geschlossener Vertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher. Es gibt bei uns nur wenige Ausnahmen, bei denen vom Gesetz die Gültigkeit eines Vertrages an die Schriftform gebunden ist. Das Problem ist allenfalls die Beweisbarkeit - und da geht die Frage zurück an die Techniker: kann man beweisen, dass ein nicht signiertes Email von einem bestimmten Absender stammt?
lg Jan Am 19.11.2013 12:52, schrieb Marc Stibane: > > Am 19.11.2013 um 12:47 schrieb Roland <[email protected] > <mailto:[email protected]>>: > >> Kleine Offtopic Frage: wie verbindlich sind nicht signierte E-Mails >> in einer Mailingliste? > > Natürlich gar nicht. Ich gehe einfach mal davon aus, dass jedem > Besteller hier seine eigene Reputation in der Gruppe mehr wert ist als > 30 Silberlinge... > > Und notfalls werde ich überschüssige Pis sicher auch so wieder los. > > > > -- > A: Yes. >> Q: Are you sure? >>> A: Because it reverses the logical flow of conversation. >>>> Q: Why is top posting annoying in email? > > > > > > -- > Wien mailing list > [email protected] > https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
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