hm. die VDS wird fallen, die "Service-Pauschale" wird bleiben, wetten?! :)

lg, Uli


Am 9. April 2014 06:31 schrieb Christian Bruckner <c1bruck...@gmail.com>:

> Fyi
>
> Mit sonnigen Grüßen
> Christian Bruckner
> +43 680 3255220
>
> Ebendorferstraße 19
> A 2130 Mistelbach
>
> Von meinem Mobilephone gesendet
>
> Anfang der weitergeleiteten E-Mail:
>
> *Von:* vfgh-verfah...@akvorrat.at
> *Datum:* 08. April 2014 13:53:11 MESZ
> *An:* "vfgh-verfah...@akvorrat.at" <vfgh-verfah...@akvorrat.at>
> *Kopie:* "RA Ewald Scheucher \[SCHEUCHER Rechtsanwalt GmbH\]" <
> scheuc...@scheucher.eu>
> *Betreff:* *[vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf*
> *Antwort an:* i...@akvorrat.at
>
>  *Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa
> errungen:*
>
> *EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig*
>
>
>
> Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller!
>
>
>
> Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren
> gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen
> Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren.
>
>
>
> In  einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute
> die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für
> ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen  und
> Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen  Artikel 7
> (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU
> Grundrechtecharta.
>
>
>
> Vor knapp zwei Jahren haben Sie - organisiert durch den AKVorrat - dieses
> Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen
> vorlegte. Gemeinsam  mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem
> EuGH haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in
> Europa errungen.
>
>
>
> Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass
> technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle
> Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr  engen
> und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar
> betont der EuGH, die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter
> Kriminalität und des Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des
> Gemeinswohls, doch lasse sich damit allein  die Erforderlichkeit der
> Datenspeicherung für die  Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen
> [Randziffer 51 des Urteils]. Der Schutz des  Grundrechts auf Achtung des
> Privatlebens verlange jedenfalls, dass sich dessen Einschränkungen auf das
> absolut Notwendige beschränke.
>
>
>
> Nun  ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben
> aus  dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die
> österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit
> einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der  Europäischen
> Union errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett
> aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen.
>
>
>
> Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft  geeignetere Mittel für die
> Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von
> Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind
> hier eine  wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz,
> Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere
> Gesellschaft umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf
> der politischen Ebene noch nicht beendet.
>
>
>
> *Auswirkungen für Österreich*
>
>
>
> Für   Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das
> Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden
> Verfahrens.  des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem
> Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der  Transparenz
> wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich  Verhandlung. Unser
> gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet
> auf Basis des heutigen Urteils mit einer  baldigen Aufhebung der heimischen
> Vorratsdatenspeicherung.
>
>
>
> Auch die  österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen  Richtlinie
> definiert die  Verwendungszwecke der Daten viel zu weit.  Dass etwa die
> Daten zu einem  Internetzugang vom  Staatsanwalt ohne  Gerichtsbeschluss
> für jede Art von Straftaten zulässig  ist, kann nicht  im Sinne des EuGH
> Urteil sein.
>
>
>
> Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem
> Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH.
>
>
>
> Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende
> Unterstützung!
>
>
>
> Für den AKVorrat
>
> Christof Tschohl und Ewald Scheucher
>
>
>
> christof.tsch...@univie.ac.at
>
> scheuc...@scheucher.eu
>
>
>
>
>
> _______________________________________________
> vfgh-verfahren mailing list
> vfgh-verfah...@akvorrat.at
> http://six.pairlist.net/mailman/listinfo/vfgh-verfahren
>
>
> --
> Wien mailing list
> Wien@lists.funkfeuer.at
> https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
>
--
Wien mailing list
Wien@lists.funkfeuer.at
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