hm. die VDS wird fallen, die "Service-Pauschale" wird bleiben, wetten?! :)
lg, Uli Am 9. April 2014 06:31 schrieb Christian Bruckner <c1bruck...@gmail.com>: > Fyi > > Mit sonnigen Grüßen > Christian Bruckner > +43 680 3255220 > > Ebendorferstraße 19 > A 2130 Mistelbach > > Von meinem Mobilephone gesendet > > Anfang der weitergeleiteten E-Mail: > > *Von:* vfgh-verfah...@akvorrat.at > *Datum:* 08. April 2014 13:53:11 MESZ > *An:* "vfgh-verfah...@akvorrat.at" <vfgh-verfah...@akvorrat.at> > *Kopie:* "RA Ewald Scheucher \[SCHEUCHER Rechtsanwalt GmbH\]" < > scheuc...@scheucher.eu> > *Betreff:* *[vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf* > *Antwort an:* i...@akvorrat.at > > *Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa > errungen:* > > *EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig* > > > > Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller! > > > > Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren > gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen > Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren. > > > > In einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute > die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für > ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen und > Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen Artikel 7 > (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU > Grundrechtecharta. > > > > Vor knapp zwei Jahren haben Sie - organisiert durch den AKVorrat - dieses > Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen > vorlegte. Gemeinsam mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem > EuGH haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in > Europa errungen. > > > > Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass > technische Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle > Nutzer von Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr engen > und exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar > betont der EuGH, die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter > Kriminalität und des Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des > Gemeinswohls, doch lasse sich damit allein die Erforderlichkeit der > Datenspeicherung für die Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen > [Randziffer 51 des Urteils]. Der Schutz des Grundrechts auf Achtung des > Privatlebens verlange jedenfalls, dass sich dessen Einschränkungen auf das > absolut Notwendige beschränke. > > > > Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben > aus dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die > österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit > einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen > Union errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett > aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen. > > > > Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft geeignetere Mittel für die > Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von > Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind > hier eine wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz, > Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere > Gesellschaft umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf > der politischen Ebene noch nicht beendet. > > > > *Auswirkungen für Österreich* > > > > Für Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das > Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden > Verfahrens. des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem > Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der Transparenz > wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich Verhandlung. Unser > gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet > auf Basis des heutigen Urteils mit einer baldigen Aufhebung der heimischen > Vorratsdatenspeicherung. > > > > Auch die österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen Richtlinie > definiert die Verwendungszwecke der Daten viel zu weit. Dass etwa die > Daten zu einem Internetzugang vom Staatsanwalt ohne Gerichtsbeschluss > für jede Art von Straftaten zulässig ist, kann nicht im Sinne des EuGH > Urteil sein. > > > > Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem > Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH. > > > > Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende > Unterstützung! > > > > Für den AKVorrat > > Christof Tschohl und Ewald Scheucher > > > > christof.tsch...@univie.ac.at > > scheuc...@scheucher.eu > > > > > > _______________________________________________ > vfgh-verfahren mailing list > vfgh-verfah...@akvorrat.at > http://six.pairlist.net/mailman/listinfo/vfgh-verfahren > > > -- > Wien mailing list > Wien@lists.funkfeuer.at > https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien >
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