Hi,

Als Noch-Nicht-Mitglied und mit den eigentlichen Vorgängen überhaupt
nicht Vertrauter möchte ich dennoch meinen Senf dazugeben (ich weiß
schon, ich tue mir aus diesen Gründen sehr leicht):

In der Sache hast Du wahrscheinlich Recht. Dazu habe ich folgendes
gefunden:

§ 38 BGB
Mitgliedschaft
--------------
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

§ 40 BGB
Nachgiebige Vorschriften
------------------------
Die Vorschriften des § 27 Abs. 1, 3, des § 28 Abs. 1 und der §§ 32, 33, 38 finden insoweit keine Anwendung, als die Satzung ein anderes bestimmt.

Aber aus meiner Sicht ist die Nichtigkeiserklärung vom Wahlvorstand zu
erklären. Wenn der die Wahl für OK erklärt, dann gilt sie.

Es bleibt noch der Weg zum Gericht mit einer Wahlanfechtung offen.

Eine sehr persönliche Anmerkung dazu: ein Verein, bei dem man sich
über die Statuten streitet, lebt meist nicht mehr sehr lange.

MfG., Hans

PS: ich möchte zu einem der nächsten Montagtreffen kommen und Mitglied
werden.

Am 06.05.2014 15:31, schrieb kaef...@gmail.com:
Hallo Liebe Funkfeuerianer!

Es fällt mir schwer, meine aktuellen Gefühle in Worte zu fassen. Ich
pack's einfach nicht.

Wir sind ein Verein nach dem Österreichischen Vereinsgesetz, und haben
uns an Gesetze sowie unsere Statuen zu halten.

Zitat unserer Statuten §9, Zi.6, letzter Satz: "Die Übertragung des
Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen
Bevollmächtigung ist zulässig."

Implizit lese ich daraus, dass mündliche Bevollmächtigungen nicht
zulässig sind. (bzw. ist das mmn irgendwie logisch.) Auch die
Weitergabe einer Vollmacht die um gültig zu sein den Namen des
Bevollmächtigten enthalten muss, ist definitiv nicht zulässig.

Auch wenn ich Christian Bruckner und Gottfried Motowidlo (welche
soweit ich das Gestern mitbekommen habe bei den Abstimmungen die
Stimmen gezählt haben) beide für Ihre tolle Arbeit in unserer
Community schätze, muss ich folgende Kritik dennoch anbringen:
Wie man auf die Idee kommt, mündliche Vollmachten, besonders solche
die man nicht selbst gehört hat, als gültige Stimmen zu akzeptieren,
ist mir absolut schleierhaft.

In meinen Augen sind durch diesen groben Formfehler sämtliche Gestern
getätigten Beschlüsse für nichtig zu erklären, und binnen der nächsten
8 Wochen eine weitere Generalversammlung einzuberufen.

Gleich preventiv an alle, die meinen "Es geht ja eh um nichts." -
Wenns für euch um nichts geht, euch somit der Verein egal ist, bitte
ich euch eure Mitgliedschaft in selbigem nochmals zu überdenken.

Und bezüglich dem von manchen so verteufeltem Streiten (das ich mit
dieser Mail vermutlich mal wieder anzettle) - "Solange man noch
streitet, ist's einem noch nicht egal".


LG, Thomas Käfer

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