Hallo alle, Ich möchte eine Abstimmung um Ergänzung der FF-Vereinsstatuten vorschlagen - neuer Absatz der Vereinsstatuten in §11 als Abs 7.
Inhalt: Bei Einschränkung der Produktivität im Vorstand haben die Vorstandsmitglieder aktiv miteinander das Gespräch zu suchen, um einen Konsens über das zukünftige Vorgehen in der aktuellen Vorstandskonstellation zu finden - die getroffenen Vereinbarungen sind für alle Vorstandsmitglieder verbindlich. Sollte das Gespräch mit einem Vorstandsmitglied nicht möglich sein oder die getroffene Vereinbarung von diesem missachtet werden, so kann dieses Vorstandsmitglied von mindestens 30% des Vorstandes bzw. 2 Personen im Vorstand von ihrer Funktion enthoben werden. In dem Fall muss gleichsam §11 Abs 2 ein Ersatz des betreffenden Vorstandsmitglieds kooptiert werden. Begründung: Die Personen, die den Antrag einbringen die/den Betreffende/-n auszuschließen sind mindestens 30% bzw. 2 Personen des Vorstandes, somit ist der Willkür einzelner Personen schon eine Grenze gesetzt. Ich gehe davon aus, dass im Vorstand niemand jemand anderem etwas böses will und halte es trotzdem für wichtig, dass der Vorstand eine Handhabe hat, wenn er merkt, dass eine produktive Vorstandsarbeit mit einem der Vorstandsmitglieder nicht möglich ist. Dies ist ein Minderheitenrecht und soll es vereinfachen produktiv arbeiten zu können. Bei so etwas macht es IMO keinen Sinn etwaige Hürden einzubauen - entweder es funktioniert, oder es funktioniert nicht - dann muss man sich generell die Frage stellen, ob man im Verein alles richtig macht. Lg Adi -- Wien mailing list Wien@lists.funkfeuer.at https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien