Hello Florian,

Die Entscheidung würde ich auch anfechten.

2 Punkte dazu:
 - §6 Absatz 4 - Eine bereits erteilte Mitgliedschaft kann (in unserem Fall) "durch den Vorstand durch grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden".  - §5 Absatz 3 - Frist von 3 Monaten sind abgelaufen + keine Gegenstimmen bzw. Enthaltungen. Deshalb bist du ein ordentliches Vereinsmitglied.  -- Der Satz "Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden" bezieht sich nur innerhalb der 3 Monatsfrist.

Außerdem wurden Mitgliedsrechte durch die Stimmabgabe in der GV schon in Anspruch genommen. Das macht die Entziehung der Mitgliedschaft noch dubioser.

Ich will nur darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, dass man nach §15 ein Schiedsgericht einsetzen kann.

Gruß,
manp



Am 20.05.2021 um 15:51 schrieb 0...@marialohmann.de:
Lieber Florian,

ich sehe das ähnlich wie du.
Zunächst einmal wurde über 6,5 Monate der Rechtsschein aufrechterhalten, dass du ordentliches Mitgleid bist. Spätestens mit dem Schreiben/der Mail bzgl. der Aufnahme hätte denjenigen Mitgliedern des Vorstands, welche das nicht wollen/wollten, das auffallen müssen und unverzüglich reagiert werden müssen. Es wurde aber offensichtlich konkludent geduldet und somit der Rechtsschein weiterhin aufrechterhalten, das muss m.E. der gesamte Vorstand eigentlich auch gegen sich gelten lassen.

Innert 3 Monaten, welche die Entscheidungsfrist für die Aufnahme als ordentliches Mitglied hätte darüber entschieden werden müssen, Enthaltungen sind keine Gegenstimmen, das sehe ich auch so.

Jetzt kurz vor einer Wahl mutet es ein wenig willkürlich und überhastet an den Mitgliedsstatus einiger nach so langer Zeit ändern zu wollen.

Liebe Grüße
Maria




Attachment: OpenPGP_signature
Description: OpenPGP digital signature

-- 
Wien mailing list
Wien@lists.funkfeuer.at
https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien

Antwort per Email an