Hi,

Am 16.11.2008, 16:59 Uhr, schrieb ChrisiPK <[EMAIL PROTECTED]>:

> Es ist wohl keine direkte
> Weiterleitung, aber verlinkt eben bei entsprechender Eingabe direkt
> auf die deutschsprachige Wikipedia. Da man für Links auf der eigenen
> Seite inzwischen auch haftbar ist, kann der Betrieb untersagt werden.

das trifft aber beispielsweise auch auf Google zu. Außerdem stellt sich  
die Frage, wieso die ganze Seite vom Netz muss und es nicht reicht, den  
einen Artikel während der Auseinandersetzung nicht mehr anzubieten. Alles  
in allem ist wikipedia.de nichts anderes als Google mit der Beschränkung  
auf Wikipedia-Seiten (und ohne Volltextsuche...). Ich gehe daher als  
juristischer Laie davon aus, dass das Vorgehen falsch war und vermute den  
Fehler beim Landgericht Lübeck. Ich hoffe, dass der Verein den Fall  
juristisch prüft und nicht mit der Aufhebung zufrieden ist, nur so lässt  
sich sowas in Zukunft vermeiden.

Grüße,
Christian Thiele

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