Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Meinung der für den Verein
zuständige Rechtsanwaltskanzlei hier irrelevant.

Am Sonntag, den 10.01.2010, 09:11 -0500 schrieb gurkenpa...@dr.com:
> Heinrich Fürst zu Fürstenberg möchte nicht mehr, dass seine - hinreichend 
> öffentliche - Kokain-Vergangenheit öffentlich thematisiert wird. Er geht 
> juristisch gegen Medien vor, die das tun. Auf Zuruf wird der entsprechende 
> Wikipedia-Artikel nach Befragung der für den Verein zuständigen 
> Rechtsanwaltskanzlei zensiert. P. Birken rechtfertigt diesen feigen Verstoß 
> gegen NPOV:
> 
> 
> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Zensur_via_Office-Action_bei_Heinrich_F.C3.BCrst_zu_F.C3.BCrstenberg
> 
> 
> Hier der durch seriöse Quellen belegte entfernte Abschnitt, der 
> ausschließlich die Sozialsphäre des Betroffenen betrifft:
> 
> 
> "Für erhebliches Aufsehen in der überregionalen Öffentlichkeit sorgten 
> mehrfache staatsanwaltliche Ermittlungen wegen des Besitzes von Kokain.[10] 
> Im Jahr 2000 wurde eine angeblich schonendere Behandlung Fürst zu 
> Fürstenbergs durch die Strafverfolgungsbehörden im baden-württembergischen 
> Landtag thematisiert.[11] Damals gelangte die Nachricht von der 
> Hausdurchsuchung sogar in die Londoner Times.[12] Im Februar 2002 sprach ihn 
> dasAmtsgericht Villingen-Schwenningen von dem Vorwurf frei, Kokain gekauft 
> und gehandelt zu haben.[13] 2006 verurteilte ihn das Landgericht Konstanz 
> wegen Kokainbesitzes zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro (90 Tagessätze zu 
> je 1500 Euro).[14]. Militante Jagdgegner der PETA, die an der traditionellen 
> fürstenbergischen Gesellschaftsjagd in Bittelbrunn Anstoß nehmen, forderten 
> daraufhin den sofortigen Entzug des Jagd- und Waffenscheins.[15] Heinrich 
> Fürst von Fürstenberg gab ihn freiwillig ab.[16]"
> 
> 
> Muss die Geschichte umgeschrieben werden, weil ein Adeliger das will? Der BGH 
> hat sich dazu ja neulich geäußert:
> 
> 
> "dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der 
> Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit 
> besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren." 
> (Pressemitteilung zum Urteil des VI. Zivilsenats vom 15.12.2009 - VI ZR 
> 227/08)
> 
> 
> Gurkenpaste
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