On 09/30/2014 02:11 AM, Markus Schräder wrote:
Ich weiß nicht welche Definition von Beleidigung Du folgst. Ich folge
folgender:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)#Tathandlung

Ach so. Du bist Jurist. Hättest Du das gleich gesagt, hätte sich jegliche Kommunikation erübrigt.

(Als Mitglied des Fördervereins würde ich mal auf üble Nachrede prüfen; das könnte mehrfach erfolgreich sein, je nach gewähltem Gericht ...)

Ansonsten sei Dir diese Definition ins Gedächtnis gerufen (http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Psychologie%29):

»Eine Beleidigung ist eine Aussage oder Handlung eines Senders, die das Ego bzw. den Stolz eines Empfängers mit negativen Emotionen assoziiert – der Kränkung – und somit herabwürdigt.«

Ich zitiere: »Es wurde [...] mit unfarien Mitteln vorgegangen«, »wurde uns vom Förderverein, unter Anwendung nicht korrekter Mittel, versagt«, »die unfairen Praktiken gingen dann weiter«, »Förderverein ließ sich dankbar benutzen«, usw. usf.

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-kai
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