On 09/30/2014 02:11 AM, Markus Schräder wrote:
Ich weiß nicht welche Definition von Beleidigung Du folgst. Ich folge
folgender:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland)#Tathandlung
Ach so. Du bist Jurist. Hättest Du das gleich gesagt, hätte sich
jegliche Kommunikation erübrigt.
(Als Mitglied des Fördervereins würde ich mal auf üble Nachrede prüfen;
das könnte mehrfach erfolgreich sein, je nach gewähltem Gericht ...)
Ansonsten sei Dir diese Definition ins Gedächtnis gerufen
(http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Psychologie%29):
»Eine Beleidigung ist eine Aussage oder Handlung eines Senders, die das
Ego bzw. den Stolz eines Empfängers mit negativen Emotionen assoziiert –
der Kränkung – und somit herabwürdigt.«
Ich zitiere: »Es wurde [...] mit unfarien Mitteln vorgegangen«, »wurde
uns vom Förderverein, unter
Anwendung nicht korrekter Mittel, versagt«, »die unfairen Praktiken
gingen dann weiter«, »Förderverein ließ sich dankbar benutzen«, usw. usf.
Deine Merkbefreiung verlängere ich kostenfrei um 12 Monate.
-kai
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