Liebe Ultimaterinnen und Ultimater, wir air pussies möchten ein Statement zum vorliegenden Vorschlag in der Geschäftsordnung der Ultimate-Abteilung (UA), eine Sportgerichtsbarkeit einzuführen abgeben. Leider kann von uns niemand auf der Mitgliederversammlung (MV) der Ultimate-Abteilung anwesend sein und die Diskussion dort führen, daher haben wir den Weg eines Statements über die Wurfpost gewählt.
Ein Grundsatz beim Ultimate ist der Spirit of the Game und die damit verbundene Selbstverantwortung der Spieler für ihr Handeln – und die grundsätzliche Unschuldsvermutung, dass Spieler nicht absichtlich gegen Regeln verstoßen. Dies wird auch im Regelwerk zu Ultimate reflektiert, dass daher praktisch keine Strafen vorsieht. Nicht von den Ultimate-Regeln erfasst sind Situationen im Zusammenhang mit dem Vereins- und Verbandsleben und bei Verstößen gegen die Ordnungen dieser Vereine/Verbände, sowie Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Sport, die außerhalb der Spielregeln für die jeweilige Sportart stehen. Auch für Konflikte bei diesen Fällen braucht es faire Mechanismen zur Lösung eines Konflikts. Ein solcher Weg kann eine fair austarierte Sportgerichtsbarkeit sein. Den aktuell auf der MV der UA zur Abstimmung stehenden Vorschlag halten wir jedoch für so unaustariert, dass wir uns deutlich dagegen aussprechen wollen. Wir lehnen den Vorschlag ab, weil: - der Vorschlag sehr drastische Strafen einführt (Geldstrafen in unbegrenzter Höhe, Spielverbote in unbegrenzter Länge), ohne dass es ein Regelwerk oder auch nur eine uns bekannte Diskussion gibt, in welchen Fällen welche Strafen gerechtfertigt sind. - der Vorschlag sehr vage in dem ist, was bestraft werden soll – Formulierungen wie „Schädigung des Ansehens der Abteilung in der Öffentlichkeit“ halten wir ohne Konkretisierung für gefährlich und in hohem Maße anfällig für Missbrauch. - der Vorschlag nicht sicher stellt, dass die Strafen von unabhängigen Personen festgelegt werden. Strafen werden stets von der Exekutiven der Abteilung / des Bundesverbands getroffen. Im Falle der Bestrafung von „Schädigung des Ansehens der Abteilung“ dürfte sogar stets von einer Befangenheit auszugehen sein. Leider erst jetzt ist uns bewusst geworden, dass dies – sogar noch schärfer – bereits in der Satzung des DFV steht. Dort entscheidet sogar genau das Gremium über einen Einspruch, das vorher die Strafe festgelegt hat. D.h. es ist in der Satzung des DFV sogar sichergestellt, dass über einen Einspruch gegen das Urteil ausschließlich befangene Personen befinden – da sie über ihr eigenes Urteil entscheiden. Um es klar zu sagen: wir wären sehr verwundert, wenn der aktuelle Abteilungsvorstand / DFV-Vorstand den vorhandenen, größtmöglichen Spielraum der Geschäftsordnung bzw. Satzung missbräuchlich ausnutzt. Der Punkt ist aber: nach dem aktuellen Vorschlag dürfte er es, und niemand könnte ihn daran hindern. Und das darf in unseren Augen so nicht möglich sein. Darüber hinaus finden wir, dass Themen, die die zentralen Werte beim Ultimate so fundamental berühren wie hier, vorab offen in der Community diskutiert werden sollten. Wir sehen es als Aufgabe des jeweiligen Vorstands an, auf eine solch wichtige geplante Änderung wann immer möglich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf hinzuweisen. Dies wird zukünftig noch wichtiger, denn durch die neue Struktur mit Bundesverband und Landesverbänden rückt der Bundesverband weiter von denjenigen weg, über deren tägliche Sportausübung er befindet. Wir würden gerne an einem anderen, geeigneten Ort eine öffentliche Diskussion zu einer austarierten Sportgerichtsbarkeit anstoßen, wissen aber nicht, wo. Die Foren des DFV wären ein geeigneter Ort dafür, scheinen aber nicht zu funktionieren. Den Diskussionsbedarf sehen wir unabhängig davon, ob und in welcher Form in der UA eine Sportgerichtsbarkeit eingeführt wird. Skander im Namen der air pussies _______________________________________________ Wurfpost mailing list [email protected] https://list.uni-koblenz.de/mailman/listinfo/wurfpost
