Liebe Ultimaterinnen und Ultimater,

wir air pussies möchten ein Statement zum vorliegenden Vorschlag in der 
Geschäftsordnung der Ultimate-Abteilung (UA), eine Sportgerichtsbarkeit 
einzuführen abgeben. Leider kann von uns niemand auf der Mitgliederversammlung 
(MV) der Ultimate-Abteilung anwesend sein und die Diskussion dort führen, 
daher haben wir den Weg eines Statements über die Wurfpost gewählt.

Ein Grundsatz beim Ultimate ist der Spirit of the Game und die damit 
verbundene Selbstverantwortung der Spieler für ihr Handeln – und die 
grundsätzliche Unschuldsvermutung, dass Spieler nicht absichtlich gegen Regeln 
verstoßen. Dies wird auch im Regelwerk zu Ultimate reflektiert, dass daher 
praktisch keine Strafen vorsieht.

Nicht von den Ultimate-Regeln erfasst sind Situationen im Zusammenhang mit dem 
Vereins- und Verbandsleben und bei Verstößen gegen die Ordnungen dieser 
Vereine/Verbände, sowie Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Sport, die 
außerhalb der Spielregeln für die jeweilige Sportart stehen. Auch für 
Konflikte bei diesen Fällen braucht es faire Mechanismen zur Lösung eines 
Konflikts. Ein solcher Weg kann eine fair austarierte Sportgerichtsbarkeit 
sein.

Den aktuell auf der MV der UA zur Abstimmung stehenden Vorschlag halten wir 
jedoch für so unaustariert, dass wir uns deutlich dagegen aussprechen wollen.

Wir lehnen den Vorschlag ab, weil:
- der Vorschlag sehr drastische Strafen einführt (Geldstrafen in unbegrenzter 
Höhe, Spielverbote in unbegrenzter Länge), ohne dass es ein Regelwerk oder 
auch nur eine uns bekannte Diskussion gibt, in welchen Fällen welche Strafen 
gerechtfertigt sind.
- der Vorschlag sehr vage in dem ist, was bestraft werden soll – 
Formulierungen wie „Schädigung des Ansehens der Abteilung in der 
Öffentlichkeit“ halten wir ohne Konkretisierung für gefährlich und in hohem 
Maße anfällig für Missbrauch.
- der Vorschlag nicht sicher stellt, dass die Strafen von unabhängigen 
Personen festgelegt werden. Strafen werden stets von der Exekutiven der 
Abteilung / des Bundesverbands getroffen. Im Falle der Bestrafung von 
„Schädigung des Ansehens der Abteilung“ dürfte sogar stets von einer 
Befangenheit auszugehen sein.

Leider erst jetzt ist uns bewusst geworden, dass dies – sogar noch schärfer – 
bereits in der Satzung des DFV steht. Dort entscheidet sogar genau das Gremium 
über einen Einspruch, das vorher die Strafe festgelegt hat. D.h. es ist in der 
Satzung des DFV sogar sichergestellt, dass über einen Einspruch gegen das 
Urteil ausschließlich befangene Personen befinden – da sie über ihr eigenes 
Urteil entscheiden.

Um es klar zu sagen: wir wären sehr verwundert, wenn der aktuelle 
Abteilungsvorstand / DFV-Vorstand den vorhandenen, größtmöglichen Spielraum 
der Geschäftsordnung bzw. Satzung missbräuchlich ausnutzt. Der Punkt ist aber: 
nach dem aktuellen Vorschlag dürfte er es, und niemand könnte ihn daran 
hindern. Und das darf in unseren Augen so nicht möglich sein.

Darüber hinaus finden wir, dass Themen, die die zentralen Werte beim Ultimate 
so fundamental berühren wie hier, vorab offen in der Community diskutiert 
werden sollten. Wir sehen es als Aufgabe des jeweiligen Vorstands an, auf eine 
solch wichtige geplante Änderung wann immer möglich mit ausreichend zeitlichem 
Vorlauf hinzuweisen. Dies wird zukünftig noch wichtiger, denn durch die neue 
Struktur mit Bundesverband und Landesverbänden rückt der Bundesverband weiter 
von denjenigen weg, über deren tägliche Sportausübung er befindet.

Wir würden gerne an einem anderen, geeigneten Ort eine öffentliche Diskussion 
zu einer austarierten Sportgerichtsbarkeit anstoßen, wissen aber nicht, wo. 
Die Foren des DFV wären ein geeigneter Ort dafür, scheinen aber nicht zu 
funktionieren. Den Diskussionsbedarf sehen wir unabhängig davon, ob und in 
welcher Form in der UA eine Sportgerichtsbarkeit eingeführt wird.

Skander
im Namen der air pussies

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