Hallo miteinand,
bin selbst Lehrer und damit (bayerischer) Beamter und habe mich neulich
mit dem Thema ein wenig befasst. Bin bei meinen Recherchen nicht auf
diesen Passus der Beschränkung auf Sportarten des Deutschen Sportbundes
gestoßen, stattdessen aber auf folgende "Verordnung über den Urlaub der
bayerischen Beamten" (http://by.juris.de/by/URLV_BY_1997_P16.htm), in
der auch nur von einer Befreiung für sportliche Wettkämpfe auf
internationaler Ebene die Rede ist.
In dieser handelt es sich bei einer Beurlaubung
/"für die aktive Teilnahme an Olympischen Spielen, sportlichen Welt- und
Europameisterschaften, Europapokal-Wettbewerben, internationalen
sportlichen Länderwettkämpfen und den dazugehörigen Vorbereitungskämpfen
auf Bundesebene"/
um eine Kann-Bestimmung, die im Ermessen des Dienstvorgesetzten (im
Falle eines Lehrers also des Schulleiters) liegt.
Demzufolge wäre hier eher ein gutes Verhältnis zu dem jeweiligen
Vorgestzten anzustreben als ihm mit irgendwelchen Paragraphen zu kommen.
Vielleicht kann man auch versuchen, ihn davon zu überzeugen, dass durch
eine solche Teilnahme ja auch irgendwie die Dienststelle bzw. die Schule
für sich werben kann.
Auf jeden Fall wird es wohl schwierig, nachdem der Termin der WM
nächstes Jahr auch noch voll in der heißen Phase am Schuljahresende
(zumindest der bayerischen Schulen) liegt.
Christian
Am 08.09.2011 20:14, schrieb Gina:
Hallo,
leider ist es auch bei Beamten nicht ganz so einfach.
Richtig ist zwar, dass man für Deutsche Meisterschaften und höheres
Sonderurlaub erhält, dies allerdings nur, wenn die Sportart zum
Deutschen Sportbund gehört.
Soweit mir bekannt, ist der Deutsche Frisbeesportverband dabei, dies zu
erreichen, ist aber zur Zeit leider noch kein Teil des Deutschen
Sportbundes.
Bei Tarifangestellten wird i.d.R. analog dazu verfahren.
Es kann allerdings trotzdem helfen, den jeweiligen Arbeitgeber mal
darauf anzusprechen, vielleicht hat man Glück. Falls alle Stricke reißen
d.h. keine Urlaubstage mehr da sind und kein Überstunden frei nehmen
möglich ist, gibt es meist noch die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu
nehmen.
Grüße
Regina
Am 08.09.2011 20:06, schrieb Roland:
Hallo arbeitende und DM-spielende Wurfpostleser,
bei Beamten ist das glaube ich so, wer zu einer Deutschen (oder noch
höheren) Meisterschaft fährt, muss hierfür von seinem Arbeitgeber
freigestellt werden - bekommt also extra Urlaub.
Weiß jemand wie das in der freien Wirtschaft ist? Ich habe dazu mal vor
Ewigkeiten was gelesen gehabt, finde nur leider keine Quellen mehr, die
ich bei einem Sonderurlaubsantrag zitieren kann. Das Bundesurlaubsgesetz
gibt auf jeden Fall auch erst mal keinen Aufschluss....
Vielleicht war das alles auch nur Käse, ich will jetzt hier keine
falschen Hoffnungen wecken... Aber vielleicht weiß jemand was konkretes?
Um Hilfe dankbar, urlaubstagearmer
Roland, Drehst'n Deckel
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