Christian Peper <[EMAIL PROTECTED]> writes: > Naja, in meiner Verweigerung wird wohl ein Hinweis auf die > Geschehnisse stehen.
Rein formal dürftest Du allein damit nicht durchkommen, da das natürliche Tötungshemmnis etc. nicht zum Gewissenskonflikt hinreicht. > Für einen Schützenvereinmitglied ist die hohe Trefferrate leicht zu > erklären, aber bei den meisten anderen mag das stimmen. Die Schützenvereine widersprechen dem. Auch denke ich, daß ein bißchen mehr dazu gehört, so viele Menschen sehr gezielt zu erschießen, als nur mit einer Waffe zielen zu können. > Das mit den Scharfschützenfähigkeiten kann ich aber gerade nicht > nachvollziehen, denn dann hätte es wohl keine Überlebenden gegeben. Der Täter *wollte* nur Lehrer töten. > Nebenbei: Eine Punpgun ist doch eine Waffe, die auch bei weniger > exakten Treffern extrem tödlich ist, oder (bin kein Waffenexperte) Der Täter verwendete die Pumpgun nicht. > In blinder Wut ist es ja sowieso nicht geschehen, da der Täter ja ein > halbes Jahr Zeit hatte und wohl einiges planen konnte Planung verhindet nicht automatisch, daß während der Tat blinde Wut hochkommt.