Rainer Sokoll <[EMAIL PROTECTED]> writes: > Eben. Das Angebot jedoch entzieht sich dem Geltungsbereich des > Grundgesetzes.
Vor allem hält sich der Anbieter wohl kaum im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf. > Das Angebot kann aus diesem Grunde überhaupt nicht deutschem Recht > widersprechen - unser Recht gilt außerhalb der BRD schlicht nicht. Der Anbieter verstößt gegen deutsches Recht. Sind wir uns einig? Wenn ausreichend Kapazitäten verfügbar wären, könnte man ihn ermitteln und einen Haftbefehl herausgeben. Wenn man sich lediglich auf das Angebot konzentriert, wird man immer zu symbolischen Aktionen neigen. Allerdings gibt es viel wichtiger Probleme als Stormfront, es wird bei diesem Ansatz keinen rasch sichtbaren Erfolg geben, und wenn er einträte, wäre er außenpolitisch nicht opportun usw.