On Thu, Feb 06, 2003 at 07:03:36PM +0100, Heiko Recktenwald wrote: > Im Hinblick aufs Polizeirecht gibts den Unterschied nicht. Da zaehlt nur > der Erfolg.
H., es hat aber seine natürliche Grenze an den Grenzen und ist im Lichte der Grundrechte auszulegen, da es ansonsten uferlos wäre. R.