On Thu, Feb 06, 2003 at 07:03:36PM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> Im Hinblick aufs Polizeirecht gibts den Unterschied nicht. Da zaehlt nur
> der Erfolg. 

H., es hat aber seine natürliche Grenze an den Grenzen und ist im Lichte
der Grundrechte auszulegen, da es ansonsten uferlos wäre.

R.

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