Am 24 Apr 2003 um 8:59 hat Kurt Jaeger geschrieben:

> > Ausserdem ist der Absender der Spam-Mail seltenst eindeutig 
> > identifizierbar. Fuer ein gerichtliches Verfahren brauchst Du aber 
> > eine ladungsfaehige Anschrift.
> 
> Be flexible, change the rules *in those cases*. Hoere ich da
> ein leichtes "not invented here"-syndrom aus der juristischen
> Plauderecke 8-) ?

Den Einwand verstehe ich nicht. Du kannst kein Phantom verklagen, sondern nur 
(natuerlich oder juristische) Personen, die man notfalls in den Gerichtssaal 
zerren und was viel wichtiger ist, anschliessend auch vollstrecken kann.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler 
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