On Tue, May 06, 2003 at 01:33:51PM +0200, Florian Weimer wrote:
> Rigo Wenning <[EMAIL PROTECTED]> writes:
> 
> > Und genau dazu will ich eine Diskussion. Fact ist, dass es in TDDSG
> > ein faktisches Verbot der Logfiles gibt.
> 
> Hmm? Ich dachte, das ganze wäre so strukturiert, daß ich eine
> Grundlage für die Datenerhebung und -speicherung benötige. Wenn mir
> das TDDSG sie nicht liefert, dann vielleicht die allgemeineren Regeln
> des BDSG.

Dabei übersiehst Du, dass das TDDSG eine bereichsspezifische Regelung
ist, die nach Spezialität dem BDSG vorgeht. Und im TDDSG steht: nicht
speichern, es sei denn _dieses_ Gesetz sieht eine Grundlage vor.

Gruss

Rigo
P.S. schon wieder die falsche Frage.. Vergesst das TDDSG und lasst den
gesunden Menschenverstand aus dem Sack..

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