On Wed, Jun 04, 2003 at 08:51:19PM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > So sei die vorgesehene Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private
> > Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen
> > Bekanntmachungen verwiesen wird, sachlich nicht gerechtfertigt. Auch
> 
> Das find ich in der Tat auch mehr als hart, aber ist das zu vermeiden?
> Macht es das w3c nicht aehnlich?

1/ Auch Gesetze unterliegen dem Urheberrecht, allerdings ist die
   Vervielfältigung nicht eingeschränkt. 
         Siehe die Déclaration de Sarrebruck[1] und den EDV-Gerichtstag[2] 99
         Ich halte es für eine Pflicht des Gesetzgebers, Gesetze und auch das
         Bundesgesetzblatt kostenlos im Netz zur Verfügung zu stellen. Leider
         sind einige komfortable finanzielle Interessen und Pfründe betroffen,
         die nicht immer leicht zu bekämpfen sind. Dennoch haben wir viel
         erreicht. Ohne Déclaration de Sarrebruck würde es kein légifrance
         geben[3] und ohne EDV-GT gäbe es kein offizielles Angebot in
         Deutschland[4]. 
         Soll dieses Rad jetzt wieder zurückgedreht werden? 

2/ Tim Berners-Lee sagt es immer wieder: Ohne die freie Verfügbarkeit
   der Spezifikation für das Web wäre dieses nie _das_ Web von heute
         geworden. 
         Konsequenz:
         a./ Eine extrem freigiebige Dokumenten- und Softwarelizenz des W3C
         b./ Die neue Patent-Regelung für W3C-Mitglieder, die versucht
         möglichst freie Spezifikationen zu erreichen. 
         Dennoch nutzen wir unser Urheberrecht um gegen falsche Kopien von
         Spezifikationen und andere Irreführungen vorzugehen.

3/ Die alte Garde der Standardisierer (DIN etc) will immer noch
   Spezifikation _verkaufen_. Die leben davon und haben ihr business
         model bisher nicht umgestellt. Die können aber nix mehr verkaufen,
         wenn man das Urheberrecht für Spezifikationen aufhebt, sobald ein
         Gesetz darauf verweist (was ziemlich oft geschieht). Der Gesetzgeber
         würde ja damit ein bestehendes Recht postum entziehen. Parallelen zur
         Enteignung tun sich auf...

  1. http://juripole.u-nancy.fr/declaration.html
  2. http://edvgt.jura.uni-sb.de/Tagung99/Tagung99.html
  3. http://www.legifrance.gouv.fr/
  4. http://www.staat-modern.de/gesetze/uebersicht/index.html

Gruss
-- 
Rigo


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