Am 4 Jan 2004, um 19:17 hat Hartmut Pilch geschrieben: > > Der Gedanke der Kontrolle des mit der Person zusammenhängenden > Informationsflusses erinnert an den Gedanken des Geistigen Eigentums.
Den Zusammenhang sehe ich nicht. Naeher liegend waere es da schon, den Schutz der Persoenlichkeit mit dem Schutz der koerperlichen Unversehrtheit zu vergleichen. Wer ersteres in Frage stellt, muesste konsequenterweise auch letzteres in Frage stellen. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]