Am 4 Jan 2004, um 19:17 hat Hartmut Pilch geschrieben:

> 
> Der Gedanke der Kontrolle des mit der Person zusammenhängenden
> Informationsflusses erinnert an den Gedanken des Geistigen Eigentums. 

Den Zusammenhang sehe ich nicht. Naeher liegend waere es da schon, den Schutz 
der Persoenlichkeit mit dem Schutz der koerperlichen Unversehrtheit zu 
vergleichen. Wer ersteres in Frage stellt, muesste konsequenterweise auch 
letzteres in Frage stellen.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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