Am 12 Oct 2004, um 23:24 hat Rigo Wenning geschrieben:

> 
> Die Verurteilung war für die Amtsrichterin also viel einfacher als ein
> Freispruch. Sie ging den Weg des geringsten Widerstandes, aus ihrer
> Sicht. Aus justizdynamischer Sicht war das fast zwingend. 

Sie hat damit aber auch die Chance vertan, einen gut begruendeten 
Freispruch auszuurteilen, der die weiteren Instanzen uebersteht. ,-)

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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