* PILCH Hartmut: >> Nochmal: Wie ist es begründbar, dss j jemand, der beruflich als >> Journalist tätig ist, automatisch mehr Rechte hat als jemand, der das >> nur als Hobby macht, unabhängig von der tatsächlichen Ausrichtung >> seiner Arbeit? > > Hat das jemand behauptet. > > Ich haette vermutet, dass ein Blogger seine Funde in aehnlicher Weise zum > Besten geben darf.
Er darf natürlich, hat aber kein Zeugnisverweigerungsrecht, weil dieses an den Berufsstand, nicht an die Tätigkeit gekoppelt ist. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]