> Vielleicht kann man dann auch die Google-Anwaelte mal dazu bekommen, sich > auf die Hinterfuesse zu stellen und eine Klarstellung zu erstreiten, die > mit dem Mitstoerer-Haftungs-Terror allgemein Schluss macht, d.h. etwa dafuer > sorgt, dass > > * der Mitstoerer nicht belangt wird, wenn der Hauptstoerer gerichtlich > greifbar ist > * der Mitstoerer nur dann etwas entfernen muss, wenn er vom Gericht oder > Staatsanwalt direkt und kostenfrei aufgefordert wird, d.h. Schluss mit > der Abwaelzung der Zensurkosten vom Zensor auf die Opfer.
Die "Mitstoerer" sind ja fast in jedem Fall Opfer, die zwischen den Stuehlen sitzen. Schon die Forderung, sie sollten pruefen, ob ein Anwalt von ihnen zu Recht etwas fordert, ist eigentlich eine unbillige Kostenabwaelzung. Das muesste ein Gericht pruefen. > Bei > Zivilgerichten koennte ja die Partei, die die Zensur beantragt, die > Gebuehren bezahlen. Man mag einwenden, "Zensur" gaebe es bei uns nicht, da das im GG stehe, und folglich darunter nur eine Kontrolle vor der Veroeffentlichung verstanden werden koenne. Wenn man "Zensur" so eng versteht, dann wuensche ich mir allerdings die Zensur zurueck. Wenn es eine Zensurbehoerde gaebe, von der man seine Webseiten kostenfrei begutachten lassen koennte, dann wuerde viel von der jetzigen Rechtsunsicherheit verschwinden, und im Ergebnis haette man mehr Aeusserungsfreiheit als heute. Kann es sein, dass ein GG-Artikel "Eine Zensur findet nicht statt" derart auszulegen ist, dass zwar nicht Zensur in einem besonders engen sind, wohl aber andere, viel einschneidendere Eingriffe gegen die Aeusserungsfreiheit stattfinden ? -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]