* Thomas Stadler: > Die Frage ist also erneut - wie bei Paperboy auch - auf welche Art > und Weise Daten, die im Web allgemein zugaenglich sind, ausgewertet > werden duerfen.
"Web"? Das ist doch wesentlich allgemeiner. Im Netz gibt es haufenweise Datenbanken, die zwar öffentlich abfragbar sind, aber nur in bestimmten, vom Betreiber vorgegebenen Weisen. Es besteht teilweise ein erhebliches Interesse an anderen Abfragemöglichkeiten (z.B. statt "IP-Adresse für www.heise.de" "alle Domains, die 'heise' oder eine ähnlichen Zeichenkette enthalten). > Das LG Berlin hat sich mit dieser Frage leider nur sehr kurz > auseinandergesetzt und insoweit die nicht naeher begruendete These > aufgestellt, dass Bettercom anders als Paperboy nicht lediglich die > Benutzung einer Datenbank anrege, sondern sie ersetze. In vielen Fällen kommt ein Ersetzen bereits aus Gründen der Aktualität und Verbindlichkeit nicht in Frage. Das gilt selbst für den Fall, daß die Datenbank komplett dupliziert wird. Angebote wie Ebay oder Debian leben nicht nur von den Daten als solchen, sondern auch von der ganzen Infrastruktur dahinter und vor allem von ihrem Nutzerstamm, der dafür sorgt, daß sich die Daten fortwährend ändern. > Wenn ja, dann wird sich die Frage anschliessen muessen, weshalb man > dann Suchmaschinen nicht generell als Verletzung der Rechte von > Datenbankherstellern ansehen muss. Viele übers WWW verfügbaren Datenbanken sind technisch so ausgelegt, daß sie von Suchmaschinen nicht erfaßt werden. Eine direkte Erhebung beim Datenbankanbieter scheidet in vielen Fällen aus. Wenn sie doch möglich ist, halte ich es zumindest für moralisch bedenklich, sich über den erklärten Willen des Betreibers hinwegzusetzen. Anders sehe ich das bei nicht beabsichtigten, protokollgegebenen Einschränkungen (vgl. das erwähnte Beispiel zu DNS). Ebay verhindert aber kurioserweise gar nicht die Katalogisierung ihres Datenbestandes, sondern scheint sie sogar ausdrücklich gutzuheißen: | The use of robots or other automated means to access the eBay site | without the express permission of eBay is strictly prohibited. | Notwithstanding the foregoing, eBay may permit automated access to | access certain eBay pages but soley for the limited purpose of | including content in publicly available search engines. <http://cgi.ebay.de/robots.txt> In dieser Datei werden allerdings keine wesentlichen technischen Einschränkungen für die Erhebung durch Suchmaschinen festgelegt. > Der BGH hat dieses Problem und auch seine Tragweite erkannt und > deshalb in der Paperboy-Entscheidung - fuer viele ueberraschend - > einen sehr grosszuegigen Eingriff in ueber das WWW abrufbare > "Datenbanken" gestattet. Nicht nur über das WWW abrufbare Datenbanken. Der BGH scheint eine extrem restriktive Ansicht zu vertreten, was Handlungen sind, die "einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen" (§87b UrhG). Mir scheint, man hat das "oder" in "einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen" als "und" gelesen. Ich interpretiere den Wortlaut des §87b UrhG jedenfalls so, daß der Gesetzgeber damit sicherstellen wollte, daß allein der Datenbankhersteller darüber entscheidet, welche Abfragemethoden er zu welchen Bedingungen bereitstellt. Wenn die Datenbank also eine große Tabelle mit mehreren Spalten A, B, C, ... ist, und der Betreiber nur eine Suche nach Werten in der Spalte A anbietet, dann sollte man sich nicht dabei erwischen lassen, wenn man eine Suche über Spalte C ermöglicht -- egal wie das technisch umgesetzt wird. Das soll aber nicht heißen, daß ich die BGH-Interpretation nicht aus vollem Herzen gutheißen würde. Wir haben doch allerortens die Situation, daß Datenbankbetreiber sich weigern, Abfragen zu ermöglichen, an denen ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, sei es aus mangelndem Interesse, fehlendem technischen Sachverstand, zwecks Vermeidung rechtlicher Risiken, oder um bestimmte Interessen zu schützen (ganz abgesehen von der Datenschutzproblematik, die in diesem Zusammenhang häufig aber nur vorgeschoben ist). Ein Verbot von Fremdauswertungen von Datenbeständen führt in eine ganz falsche Richtung. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]