* Holger Voss:

> Die Grund- und Menschenrechte und die Datenschutzrechte haben nicht 
> zuletzt das Ziel, die Menschen gegenüber dem Staat bzw. der Staatsgewalt 
> zu schützen.

Ja, aber seit dem Wegfall des Telekom-Monopols kannst Du das Dir
genehme Datenschutzniveau weitestgehend frei aushandeln. Insofern
verliert das Fernmeldegeheimnis einiges an Bedeutung.

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