Hi

Rolf Meyer schrieb:
Folgenes hat meine Freundin zum Verein und in der Vereinsatzung gefunden und zu bemerken:
...
A) Vorab noch etwas:
Ein e.V. (auch gemeinnützig) ist eine Unternehmensform. Wie andere Unternehmen auch muss ein Verein seine Jahresabschlüsse, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen beim Finanzamt einreichen, auch wenn die Steuer aufgrund besonderer Steuerrichtlinien ofmals 0,- ist.
In Struktur und Ablauf ist ein Verein mit einer Aktiengesellschaft durchaus vergleichbar.

Ist doch klar - hast Du das etwa nicht gewusst? (um korrekt zu sein: Streiche Aktiengesellschaft - setze Kapitalgesellschaft. Danach darfst du dann auch "vergleichbar" durch "ist eine" ersetzen, verlierst dadurch aber leider fünf Rhetorikpunkte ;-) )

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B) Einige Auszüge aus der Satzung des Vereins:
(etwas aus dem jeweiligen Zusammenhang gerissen und mal in der Extreme vorgeführt)
...was zur Verdeutlichung oft hilfreich ist. (ernst gemeint!)

"§ 2 Zweck des Vereins
...
Der Verein ist auch Interessensvertretung seiner Mitglieder gegenüber Behörden und anderen Verbänden, gegenüber Firmen und Presse hinsichtlich der Benutzbarkeit von freier Software, insbesondere OpenOffice.org."


(und was ist, wenn ein Mitglied Interessen hat, die nicht im Sinne der Community sind???...
Womöglich mit dem pojekteigenen Presseverteiler)

Ganz einfach: Genau um das zu verhindern, sollten möglichst viele Community-/Projektmitglieder auch Vereinsmitglieder werden. Wurde ja aber auch eigentlich schon oft genug gesagt.


"§ 12 Vorstand
...
2. Der Vorstandvorsitzende ist alleine vertretungsberechtigt; die Stellvertreter vertreten mit einem weiteren vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gemeinsam.
..."


(... dann können wir nur hoffen, dass der Vorstand das auch merkt und freiwillig gegen das Interesse seines Mitglieds handelt)
???
Muss man nicht verstehen - oder?

"§ 16 Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
...
3. Der Aufsichtsrat kann Entscheidungen des Vorstandes überprüfen und revidieren und erhält insofern Weisungsbefugnis bei diesen Vorgängen gegenüber dem Vorstand.
..."


(ach, da passt vielleicht noch jemand auf...)

Das ist letztlich nichts anderes als das hier auf der Liste diskutierte "Entscheidungsgremium". Oder - da die AG ja schon herhalten musste: Es ist /nicht/ wie der Aufsichtsrat in einer AG (der ja nicht weisungsbefugt ist) - eher wie die Gesellschafter bei einer GmbH.
so what?

"§ 15 Aufsichtsrat
1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands frühestens drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit des Vereins (Datum der Eintragung in das Vereinsregister) beziehungsweise wenn die Mitgliederzahl 150 überschritten hat und spätestens nach 10 Jahren gebildet.
..."
(... aber leider erst in drei Jahren)

Du kennst das "Indianer-Problem"? Viele Häuptlinge - keine Indianer ;-).
Mit 150 Mitgliedern im Verein - wenn die Projektmitglieder zahlreich beitreten, eigentlich kein Problem - kann der ja aber auch sofort gebildet werden. Also: Nicht rumnölen - Mitglieder werben. Und/Oder eine Satzungsänderung beantragen.
--
Schönen Gruß an Martina (von wegen Aktiengesellschaft) - und immer schön Pflichtmitteilungen schreiben!
:-)
Uwe



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