Hallo Frieder, Am 19.10.2011 15:27, schrieb Frieder:
> 1. können Dokumente auch Quellcode (Makros) enthalten , dann sind > sie auch "ausführbaren Werken" Die Formulierungen in den Lizenzen (z. B. GPL) sind anwendbar auf Software, wo es einerseits den menschlich lesbaren Quellcode und andererseits das daraus erzeugte ausführbare Programm gibt. Im Falle von Makros in Dokumenten ist das ja genau nicht so. Insofern gibt es die Situationen, auf die die Lizenzen abstellen, ja bei einem Dokument, das Makros enthält, eben nicht. Wenn es im Lizenztext für ein Dokument mit Makros heißt: "Sie dürfen das Werk in Form von Objekt-Code kopieren und übertragen – vorausgesetzt, dass Sie außerdem den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen." Dann denke ich, ist das eben eine Stelle, wo im Mietvertrag für ein Auto steht, dass die Waschküche unter Berücksichtigung der Ruhezeiten von allen Mietern des Hauses benutzt werden kann. Ich bin kein Richter, aber wäre ich einer, würde ich sagen, dass es sich ganz offensichtlich um einen Vertrag handelt, der auf den Vertragsgegenstand sachlich gar nicht angewendet werden kann. Ich würde den Vertrag für nichtig erklären. > und enthalten "Systembibliotheken" Ein Dokument enthält Systembibliotheken? ?!? > 2. kann jeder, der es will die GPL oder LGPL umformulieren und > umbenennen, so das sie sich auf "Digitale Werke" im allgemeinen > beziehhen. Natürlich kann man das. Aber dann ist es weder mehr die GPL noch die LGPL, sondern die FriederPL. Ich wurde aber gebeten, meine Dokumente unter die MPL, GPL und LGPL zu stellen. Gruß Stefan -- LibreOffice - Die Freiheit nehm' ich mir! -- Informationen zum Abmelden: E-Mail an discuss+h...@de.libreoffice.org Tips zu Listenmails: http://wiki.documentfoundation.org/Netiquette/de Listenarchiv: http://listarchives.libreoffice.org/de/discuss/ Alle E-Mails an diese Liste werden unlöschbar öffentlich archiviert